Gesetz gegen die Freiheit

■ Verunglimpfung der Bundeswehr wird strafbar

Bonn (AP/taz) – Bundeswehrsoldaten werden künftig mit einer eigenen Strafrechtsbestimmung vor „Verunglimpfung“ geschützt. Rechtspolitiker der Koalition einigten sich gestern auf den Vorschlag von Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig, der die Verunglimpfung in die „Straftaten gegen die Landesverteidigung“ einreiht. Der Minister sagte, der Formulierungsvorschlag knüpfe an die verfassungsrechtliche Verankerung der Wehrpflichtarmee an. Damit wurde ein Vorschlag der Union verworfen, der auf Beleidigungs- und Verleumdungstatbestände abhob und auch Grenzschützer und Polizisten einbeziehen wollte. Am Donnerstag soll der Bundestag die Vorlage beraten.

Die Koalition reagiert mit ihrem Entwurf auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Recht auf Meinungsäußerung die Aussage „Soldaten sind Mörder“ schützt. Die Verunglimpfung der Soldaten wird mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße geahndet. Die Grünen bezeichneten den Entwurf als „Anschlag auf Liberalität und Meinungsfreiheit“. Die FDP lobte ihn als „persönlichen Erfolg des Justizministers“. Die Jungen Liberalen nannten ihn dagegen „völlig unangemessen“.