Staatsbürgerkunde

■ SchülerInnen durften nicht zur Vulkan-Demo

Am 22.2. wurde den Bremerhavener SchülerInnen Gelegenheit gegeben, sich während der Unterrichtszeit an den Solidaritätsbekundungen für die Beschäftigten des Vulkan Verbundes zu beteiligen. Während zahlreiche Jugendliche auf die Straße gingen, sollten ihre MitschülerInnen vom Bremerhavener Gymnasium Wesermünde jedoch die Schulbank drücken. Grund: das Gymnasium untersteht aus historischen Gründen dem Landkreis Cuxhaven und dieser lehnte den Antrag der Schülervertretung auf Unterrichtsbefreiung ab.

Die Bezirksregierung Lüneburg begründet ihre Ablehnung damit, daß die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht dem Recht auf Teilnahme an einer Demonstration vorgehen muß. Das Recht auf Versammlungsfreiheit könne von SchülerInnen während der unterrichtsfreien Zeit wahrgenommen werden. Keine akzeptable Alternative für die Schülervertretung, die die Schülerschaft auforderte, den Unterricht zu schwänzen. Auch kein Argument für den Bremerhavener Schuldezernent Weiß, der ausdrücklich zur Teilnahme an der Demo als „praktizierte Staatsbürgerkunde“ aufgerufen hatte. Er deklarierte die Aktion kurzerhand als Schulveranstaltung, und dies nicht primär aus versicherungstechnischen Gründen, sondern im Sinne „lebendiger Demokratie“. corey