„Sie tragen die Verantwortung“

■ Pädophiler wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilt

Zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilte gestern das Landgericht den 51jährigen Hermann G. Das Gericht befand ihn für schuldig, in sieben einzelnen Fällen minderjährige Mädchen sexuell mißbraucht zu haben, dreimal in Tateinheit mit Vergewaltigung.

Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos hin, obwohl er eben noch seine Unschuld beteuert hatte. Sein Geständnis zu Beginn des Prozesses hatte er schon am zweiten Tag widerrufen. Später räumte er ein, sich allein einem Mädchen genähert zu haben. Die anderen ihm zur Last gelegten Vorwürfe aber bestritt er bis zum Schluß.

So wurde es notwendig, die Mädchen vor Gericht zu verhören. Ihre detaillierten Aussagen wurden von der psychologischen Gutachterin als glaubhaft bewertet. Auch sonst waren die Beweise erdrückend. Die Kripo hatte in der Wohnung des allein mit seinem Sohn lebenden Mannes Damenbinden und Mädchenkleider gefunden. Überdies war er im Stadtteil bekannt als einer, der sich oft auf Schulhöfen und Spielplätzen aufhielt, Kindern große Geschenke machte und sie nach Hause einlud.

1994 warnten NachbarInmit einer Unterschriftenliste vor dem Mann, informierten die Polizei sowie das Amt für soziale Dienste. Eingeschritten wurde nicht. Die Mutter von zwei betroffenen Mädchen erinnert sich an die Weisung des Jugendamtes, sie müsse das selbst mit Herrn G. regeln. Bei einem Gespräch mit ihm stritt er ab, sich den Mädchen genähert zu haben. Entgegen einer Vereinbarung schickte er weiter Geschenke und Briefe an „mein Prinzeßschen“. Am 4.5.95 filmte ein Anwohner, wie Hermann G. hinter einem Mädchen ein Gebüsch verließ. Zwei Tage später wurde G. verhaftet.

Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin forderten eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und nach Ablauf von drei Jahren die Einweisung des Mannes in die Psychiatrie. Dieser „Maßregelvollzug“ ist vorgeschrieben, solange vom Täter eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Eine solche Gefährlichkeitsprognose könne man derzeit nicht stellen, zitierte das Gericht das psychiatrische Gutachten und sah vom Maßregelvollzug ab. Die Richterin aber warnte den Angeklagten, seine Taten vor sich einzugestehen und damit therapiefähig zu werden.

Das Gutachten hatte dem 51jährigen aufgrund seiner Pädophilie eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Das Gericht schloß sich dieser Sichtweise an. Als strafverschärfend aber wurde die Tatsache bewertet, daß Hermann G. die acht- bis zehnjährigen Mädchen teilweise massiv unter Druck gesetzt und damit gedroht hatte, erst sie und dann sich umzubringen. dah