Zeuginnen schützen

■ Fachkommission Frauenhandel will vorübergehende Duldung der Opfer

Mit einer neuen Regelung will die behördenübergreifende Fachkommission Frauenhandel verhindern, daß die Ausländerbehörde Opfer von organisiertem Frauenhandel vorschnell abschiebt. Weil sich das bisherige Verfahren „nicht bewährt hat“, schlägt die Kommission vor, daß die Ausländerbehörde künftig mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abschiebung verpflichtet ist, bei der Staatsanwaltschaft anzufragen, ob die Frau als Zeugin benötigt wird. Wenn ihre Anwesenheit erforderlich ist, sollen die Frauen bis zum Abschluß der Hauptverhandlung eine Duldung erhalten.

Eine entsprechende Weisung soll die Senatsverwaltung für Inneres der Ausländerbehörde erteilen. Dort war gestern niemand mehr für eine Stellungnahme zu erreichen. Zwecks doppelter Absicherung schlägt die Kommission vor, daß umgekehrt die Staatsanwaltschaft die Ausländerbehörde um eine Duldung für eine Zeugin bitten kann. Die Justizsenatorin solle eine entsprechende Weisung an die Strafverfolger erteilen.

Auf eine doppelte Absicherung setzt die Kommission auch in einem anderen Punkt: Die Ausländerbehörde muß die Kontaktaufnahme von Abschiebehäftlingen zu Beratungsstellen ermöglichen. Umgekehrt sollen die Beratungsstellen informiert werden, daß die Frau in Abschiebehaft sitzt, sofern diese damit einverstanden ist.

Erst Ende Februar war eine 20jährige Ukrainerin abgeschoben worden, bevor sie richterlich vernommen werden konnte. Und das, obwohl die Kripo die Ausländerbehörde darüber informiert hatte, daß die Frau als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren benötigt werde. Die junge Frau war von Menschenhändlern zur Prostitution gezwungen und vergewaltigt worden. Die Ausländerbehörde berief sich darauf, daß keine schriftliche Bitte der Staatsanwaltschaft vorgelegen hatte. Bei den Richtern waren die Akten aber noch gar nicht angekommen. win