Neue Zweifel an der Brandursache

■ Fernsehmagazin „Monitor“: Ermittlungen nach Brand in Lübecker Asylbewerberheim sind „Skandal erster Ordnung“

Lübeck (taz) – Erneut sind Zweifel an der Ermittlungsarbeit im Zusammenhang mit dem Brand in einem Lübecker Asylbewerberheim laut geworden. Als Ermittlungsskandal erster Ordnung hat das WDR-Magazin „Monitor“ die Arbeit der Lübecker Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Brand in dem Lübecker Asylbewerberheim beurteilt. Die Brandursache sei ungeklärt, und die wesentlichen Gründe für den dringenden Tatverdacht gegen den Libanesen Safwan E. ließen sich nicht mehr aufrechterhalten, so das Magazin.

Die Lübecker Staatsanwaltschaft wies diese Behauptungen entschieden zurück. Es bestehe weiter dringender Tatverdacht gegen den Libanesen, erklärte Oberstaatsanwalt Dieter Schultz. Der 21jährige wird verdächtigt, das Haus am Lübecker Hafen am 18. Januar aus Rache in Brand gesteckt zu haben. Bei dem Feuer starben zehn Menschen, und mehr als 30 wurden zum Teil schwer verletzt.

Laut „Monitor“ soll das Feuer entgegen den Angaben der Staatsanwaltschaft nicht im ersten Obergeschoß, sondern im Eingangsbereich ausgebrochen sein. Als Zeugen nannte das Magazin Hausbewohner und einen Feuerwehrmann. Die abgehörten Gespräche in der Besucherzelle des 21jährigen könnten nicht als Geständnis gewertet werden, es handele sich um aus dem Zusammenhang gerissene Wortfetzen. Die Beteuerung seiner Unschuld habe die Staatsanwaltschaft unterschlagen.

Das Magazin berichtete unter Berufung auf den Brandexperten Ernst Achilles, daß an der Kleidung von Safwan E. und im Haus Spuren von Brandbeschleuniger hätten gefunden werden müssen bei dem Szenario, das die Justiz unterstelle. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Akribisch widerlegte die Lübecker Staatsanwaltschaft jeden Punkt: Nach Gutachten von Brandsachverständigen sei von vorsätzlicher Brandstiftung mit einem Brandbeschleuniger auszugehen. Kein Zweifel bestehe danach an dem Brandausbruchsort im ersten Obergeschoß. Nach dem zeitlichen Ablauf seien von vornherein keine Rückstände von brennbarer Flüssigkeit an Kleidung zu erwarten gewesen. Die abgehörten Gespräche seien nicht als Geständnis bewertet worden. Man habe lediglich gesagt, daß Passagen den Beschuldigten belasteten. Kersten Kampe