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„Ein ziemlicher Schritt“

■ CDU versucht ein Reförmchen: Sie will ihre Mitglieder befragen, aber nur wenn's den Funktionären gefällt

Lassen wir Klaus-Peter Hesse den Vortritt: „Für diese Partei ist das ein ziemlicher Schritt“, sagt er. Wobei „diese Partei“ ein wenig klingt wie „dieser Saftladen“. Aber das meint Hesse nicht so. Schließlich ist er Vorsitzender der Jungen Union. Und „diese Partei“ die Hamburger CDU.

Und die ist seit einiger Zeit auf der Suche nach sich selbst – spätestens seitdem ihr das Hamburgische Verfassungsgericht gewisse undemokratische Tendenzen vorgeworfen hat, worauf ein niederschmetterndes Neuwahl-Ergebnis von 25,1 Prozent folgte. Reform ist befohlen, vom Volk und vom Parteichef Dirk Fischer. Oder sagen wir besser mit der den Christdemokraten durchaus gewogenen Welt: „Reförmchen“.

Die (auf dem Papier) rund 12.000 Unionsmitglieder sollen nämlich ab morgen abend die Gelegenheit bekommen, sich an Personal- und Sachentscheidungen beteiligen zu können. Auf der Tagesordnung vorgesehen unter Punkt drei, Spiegelstrich eins: die Einführung von „Mitgliederbefragungen“. Der Begriff scheint sorgsam gewählt, denn im Gegensatz zu einer vergleichbaren Satzungsänderung der Hamburger SPD – Mitgliederentscheid, soll die CDU-Basis zwar befragt werden dürfen, aber entscheiden ... nö, das dann lieber doch nicht. Das letzte Wort behalten die Funktionäre, die Delegierten des Parteitags eben, der bei der CDU ein wenig doppeldeutig Landesausschuß heißt.

Macht doch nichts, meint Ole von Beust, nach dem Wahldesaster vom Partei-Justitiar zum neuen CDU-Hoffnungsträger und designierten Bürgermeisterkandidaten aufgestiegen und seitdem eifrigst bemüht, der Union ein jugendlich-frisches Image zu verschaffen. Es sei doch undenkbar, daß ein Landesausschuß sich über das Ergebnis einer Mitgliederbefragung hinwegsetze. Außerdem, sagt Beust, sei es rechtlich „äußerst problematisch“ auf dem Wege der Mitgliederentscheidung „rechtlich unanfechtbare Entscheidungen hinzubekommen“.

Auf eine andere Idee sind die Christdemokraten erst gar nicht gekommen: Daß nämlich die Parteibasis möglicherweise ein Interesse daran haben könnte, selbst zu entscheiden, über welche Themen oder zu welchen Personalfragen sie gerne befragt werden möchte. „Mitgliederbefragungen werden durchgeführt“, so heißt es in dem neuen Satzungsentwurf, wenn – richtig: „wenn der Landesausschuß diese beschließt“.

Kein Wort von in vergleichbaren Fällen durchaus üblichen Interventionsrechten der Basis. Ein kleiner Blick zu den Sozialdemokraten hätte auch hier genügt: Dort kann „ein Mitgliederentscheid aufgrund eines Mitgliederbegehrens“ stattfinden, wenn sich zehn Prozent der Mitgliedschaft dafür aussprechen. Selbst in der – ansonsten von der CDU argusäugig überwachten – Parlamentsreform, findet sich dieser Ansatz. Volksentscheide sollen künftig – natürlich – auch auf Verlangen von zehn Prozent eben dieses Volkes stattfinden können.

Die Erklärung von Parteichef Fischer, warum ein ähnliches Recht dem CDU-Volk nicht eingeräumt werden soll, fällt denn auch recht dürftig aus: „Dazu gab's keinen Antrag“. Na wenn's denn so ist bei dieser Partei. uex

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