Mehr Selbstbestimmung

■ Datenschützer fordern in Hamburg Modernisierng des Datenschutzgesetzes

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben gestern in Hamburg „eine grundlegende Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes“ gefordert. In einem umfangreichen Papier, das Hamburgs oberster Datenschützer Hans-Hermann Schrader als „unsere wichtigste Erklärung der letzten Jahre“ bezeichnete, forderten die Datenschutzbeauftragten umfassende Konkretisierungen und Änderungen der Schutzbestimmung, um „das Recht auf informelle Selbstbestimmung für alle Bürger zu gewährleisten“.

Wichtigster Punkt der Erklärung: Der Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes, der zur Zeit in Bonn beraten wird, muß gewaltig korrigiert werden. Schrader sieht in der vorgelegten Novelle „eine starke Neigung, alle zustande gekommenen Telefonverbindungen zu speichern und aufzubewahren“. Da Richter und Staatsanwälte auf die so geschaffene Datenflut „selbst bei Bagatellverfahren“ einen Zugriff hätten, würde aus der Telekom-Novelle „ein Strafverfolgungsgesetz. Schrader: „Eine unausgegorene Regelung zuungunsten der Bürger“.

In eine Neufassung der Datenschutzbestimmungen, die aus Gründen der Harmonisierung notwendig sei, gehören für die Konferenzteilnehmer auch umfassende „Regelungen für Multimedia und die neuen elektronischen Dienste“. So müßte gewährleistet werden, daß bei Internet-Usern kein Nutzungsprofil erstellt werden kann, in dem detailiert aufgelistet wird, wer wann welchen Online-Dienst in Anspruch genommen hat.

Auch die Videoüberwachung müsse gesetzlich geregelt, die öffentliche Fahndung nach Straftätern eingeschränkt werden. So fordern die Datenschützer das Verbot „einer weltweiten Fahndung über Internet“ und eine finanzielle Entschädigung von Personen, die Opfer von „ungerechtfertigten Fahndungsmaßnahmen geworden“ sind.

Für die bevorstehende Verabschiedung eines Transplantationsgesetzes fordern die Datenschützer eine „enge Zustimmungslösung“. Nur mit niedergelegter Einwilligung des Verstorbenen dürften dessen Organe entnommen und anderen Erkrankten eingepflanzt werden. Selbstbestimmung über den Tod hinaus. Marco Carini