PDS ausgeLötzscht

■ PDS weiter ohne Parlamentsvize. Grüne erneut vor Verfassungsgericht

Die PDS ist mit ihrem erneuten Versuch gescheitert, Gesine Lötzsch als eine der drei Vizepräsidenten im Abgeordnetenhaus durchzusetzen. Von den erforderlichen 104 Jastimmen erhielt die Kandidatin am Donnerstag abend in einer geheimen Wahl nur 89. Gegen sie stimmten 97 Abgeordnete. Die PDS-Fraktion, der der dritte Vizepräsidentenposten zusteht, wird in der nächsten Sitzung vermutlich mit einem anderen Kandidaten einen erneuten Versuch wagen.

Solange die PDS als drittstärkste Kraft für den dritten Vizeposten kandidiert, verzichten die Grünen auf einen eigenen Vorschlag. CDU und SPD haben signalisiert, den Grünen den dritten Stellvertreterposten zu überlassen, um so die PDS aus dem Präsidium herauszuhalten.

Die Bündnisgrünen kündigten an, noch einmal gegen die Wahl des Präsidenten (Haase, CDU) und seiner beiden StellvertreterInnen (Führer, CDU; Brinckmeier, SPD) Beschwerde beim Verfassungsgericht einzulegen. Das Gericht hat nämlich festgestellt, daß Einzelpersonen und damit auch die Grünen Vorschlagsrecht haben und dies von CDU und SPD verfassungswidrig bei der Wahl zum Präsidenten und seinen ersten beiden Stellvertretern im November verweigert worden ist.

Die Grünen wollen nun feststellen lassen, daß ihre Rechte verletzt werden, sollte die Wahl nicht wiederholt werden. Aber selbst wenn die Fraktion Recht bekäme, müßte es nicht unbedingt zu Neuwahlen kommen. Denn der Präsident und seine Vize dürfen nicht zum Rücktritt gezwungen werden, weil die Landesverfassung eine Abwahl nicht vorsieht. Sie müßten aus eigenem Willen zurücktreten.

Obwohl ein Gutachten des Parlaments und das Verfassungsgericht die Wahl gerügt hat, sahen CDU und SPD am Donnerstag abend keinen Anlaß, ihre Vertreter im Präsidium zum Rücktritt aufzufordern. Dirk Wildt