Von Wanzen bis zu Erpresserbriefen

■ Polizeimethoden im Fall Holst „prinzipiell rechtswidrig“

Vom Großen Lauschangriff bis zu selbst geschriebenen Erpresserbriefen erlaubte sich die Hamburger Polizei bei der Fahndung nach dem geflüchteten Mörder Thomas Holst alles, was die Ermittlungs-trickkiste hergab. Das berichtet der Spiegel in seiner heutigen und die Bild-„Zeitung“ in ihrer Samstagsausgabe.

Danach wurden nicht nur die Holst-Therapeuthin Tamar Segal und ihr Rechtsberater Martin Schleifenbaum abgehört, sondern auch Schleifenbaums Freund Werner Sch. Bei einer inszenierten Verkehrskontrolle verwanzten die Ermittler sein Auto, so der Spiegel, und besorgten sich ein Duplikat des Wohnungsschlüssels. Da aber die Polizei damit allein nicht weiterkam, schickte sie an Schleifenbaum Erpresserbriefe mit der Forderung nach Schweigegeld. Aber Schleifenbaum ging damit zur Polizei. Bei einer abgesprochenen Übergabe an die nicht existenten Erpresser kam die Polizei doch noch zu ihren „wertvollen Informationen“. Schleifenbaum und Sch. erwähnten Segals Vermögen.

„Es ging um Gefahrenabwehr“, kommentierte Polizeisprecher Werner Jantosch. Die Aktionen seien mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen gewesen. Allerdings erlaubte das Gericht den Lauschangriff erst in zweiter Instanz. „Prinzipiell für rechtswidrig“ erscheinen dem Polizeiexperten Christian Pfeiffer diese Methoden, schreibt der Spiegel. Die Dienststelle für Interne Ermittlungen (DIE) ermittelt derweil gegen die Soko Holst. Einem Beamten werden Verrat von Dienstgeheimnissen an die Presse vorgeworfen. Zwei andere sollen Holst mißhandelt haben. sim