Watschen für den Umweltminister

■ Thomas Goppel von der CSU unterliegt bayerischen Atomkraftgegnern vor dem Verwaltungsgerichtshof

München/Gundremmingen (taz) – Der bayerische Umweltminister Thomas Goppel (CSU) ist mit seinem Versuch gescheitert, bei Atomkraftgegnern TÜV-Beraterkosten in Höhe von 146.000 Mark einzuklagen. Ende Januar 1994 war vom bayerischen Umweltministerium der Einsatz der Mischoxid-Brennelemente im Atomkraftwerk Gundremmingen genehmigt worden. Dagegen hatten acht Privatpersonen Anfechtungsklage erhoben.

Im April vergangenen Jahres war diese Klage vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgewiesen und der MOX-Einsatz genehmigt worden. In diesem Verfahren um den Einsatz der plutoniumhaltigen MOX-Brennelemente hatte das Ministerium Spezialisten des TÜV Bayern-Sachsen hinzugezogen. Und deren Kosten wollte Minister Goppel von den Klägern zurück. Der VGH wies dieses Ansinnen zurück. Das Ministerium verfüge über genügend technisch versierte Bedienstete, um seinen Rechtsanspruch zu untermauern.

Das Bündnis „Schutz vor MOX“ und die bayerischen Grünen hatten im Zusammenhang mit den Goppelschen Forderungen von einem „dreisten Versuch, Atomkraftgegner mit der Geldkeule mundtot zu machen“ gesprochen. Ausdrücklich hatten die Kläger darauf hingewiesen, daß es sich nicht, wie vielfach behauptet, um Gutachterkosten gehandelt habe, sondern um Beraterkosten. Damit, so die Atomkraftgegner, sollten die Kosten solcher Verfahren hochgeschraubt und jeder Widerspruch letztlich unmöglich gemacht werden.

Für Aufsehen hatte daraufhin Goppel gesorgt. In einem Interview hatte er die Kläger als „Streithansl“ und „Sauköpf“ beleidigt, was ihm wiederum eine Strafanzeige einbrachte. Die Kläger reagierten empört. Schließlich stelle der weltweit erste MOX-Einsatz in einem Siedewasserreaktor eine existentielle Gefährdung dar. Daß jetzt „die ruinösen Kostenforderungen“ abgeschmettert wurden, begrüßten die Kläger. Der Willkür „des wildgewordenen Ministers“ seien deutliche Grenzen gesetzt worden. Klaus Wittmann