Studium ohne Geld

■ Trotz großzügigerem Bürgerschaftsbeschluß dürfen Nicht-EU-StudentInnen nur 12 Wochenstunden arbeiten

Die anfängliche Freude über einen Bürgerschaftsbeschluß, wonach Nicht-EU-StudentInnen auch während des Semesters bis zu 16 Wochenstunden arbeiten dürfen, ist schnell wieder beendet worden. Innensenator Ralf Borttscheller (CDU), in dessen Ermessenspielraum die endgültige Festlegung der Stundenzahl liegt, erlaubt nämlich nur 12 Stunden. Bislang durften ausländische StudentInnen nur in den Semesterferien und in begründeten Ausnahmefällen auch während der Vorlesungszeit arbeiten. Eine Bedingung, die weiterhin bestehen bleibt.

In der Innenbehörde argumentiert man mit dem geltenden Ausländerrecht, wonach „diese Studenten schon vor der Einreise nachweisen müssen, daß ihr Lebensunterhalt während des Studiums gesichert ist.“ Der Sprecher des Innensenators, Stefan Luft, weist außerdem darauf hin, daß sonst das Studium gefährdet sei.

Der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Arendt Hindriksen spricht dagegen von „fadenscheinigen Argumenten“. Es sei die übliche Ungleichbehandlung, „wenn man diesen Studierenden jetzt verwehrt zu arbeiten.“ Empört ist Hindriksen vor allem über die „Mißachtung des Bürgerschaftsbeschlusses“, in dem sich das Parlament einstimmig über die Arbeitserlaubnis „bis zu 16 Stunden“ einig war.

Verbindlich ist ein solcher Parlamentsbeschluß für den Innensenator allerdings nicht. Bei seiner neuen 12-Stunden-Regelung beruft Borttscheller sich auf die Bremer Universitäts-Leitung. Konrektor Hagen Lichtenberg „hat deutlich gemacht, daß er eine Regelung von 12 Stunden während des Semesters für sinnvoll hält. Der Senator hat sich dem angeschlossen,“ so Sprecher Luft.

Als „kontraproduktiv“ bezeichnet der AStA diesen Vorschlag der Uni-Leitung, „die eigentlich für die Interessen der Studierenden eintreten sollte,“ so der Vorsitzende Lars-Christian Wichert. Der Konrektor für ausländische Angelegenheiten wollte 12 Stunden als Minimum verstanden wissen: „Ich habe zwölf plus x Stunden gesagt. Ich kann natürlich genausogut damit leben, daß jemand 18 Stunden arbeitet.“ Mit der Begrenzung der Arbeitszeit auf 12 Stunden ist Lichtenberg dennoch zufrieden, zumal es sich dabei „um eine Ausnahmeregelung des Ausländergesetztes handelt.“

Sofern sie bislang arbeiten dürfen, verdienen viele der Nicht-EU-StudentInnen ihr Geld am Fließband oder in den nächtlichen Putzkolonnen der großen Betrieben. Mit 12 Stunden pro Woche kämen sie dabei nicht weit, kritisiert der AStA. Denn am Band könnten sie so nur noch eine Schicht pro Woche fahren, und das lohne sich für die Arbeitgeber nicht.

Die einstimmige Entscheidung in der Bürgerschaft war Ende vergangenen Jahres im Anschluß an die Diskussion um die sogenannte „23-Jahre-Regelung“ gefallen. Nach einer internen Absprache in der Ausländerbehörde wurde über 23 Jahre alten Nicht-EU-StudentInnen keine Aufenthaltsgenehmigung mehr gewährt. Nach großer öffentlicher Empörung hob Innensenator Borttscheller damals die unter der Regie seines Vorgängers Friedrich van Nispen erlassene Regelung auf. Als eine Art Wiedergutmachung entschied die Bürgerschaft dann überraschend einstimmig über das Thema der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende.

Im Innenressort erwartet man allerdings noch in diesem Jahr eine bundeseinheitliche Regelung, die die Arbeitserlaubnis wohl auf 10 bis 12 Stunden pro Woche begrenzen werde. Denkbar sei sogar ein völliges Verbot. „Es kann durchaus sein, daß Bremen die jetzige Regelung wieder zurücknehmen muß. Aber damit werden wir leben können,“ so Innenressort-Sprecher Luft. llg