■ Verfassungsgericht konkret
: PDS ist außen vor

Die meisten Verfahren am Verfassungsgerichtshof sind Verfassungsbeschwerden. Das Gericht entscheidet aber auch über:

c die Auslegung der Berliner Verfassung, wenn sich zwei Landesorgane (z.B. Regierung und Oppositionsfraktion) über Rechte und Pflichten streiten;

c die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen;

c die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Berliner Verfassung;

c die Zuverlässigkeit von Volksbegehren.

Die Mitglieder des Gerichtes wurden 1992 vom Abgeordnetenhaus gewählt. Die Fraktionen hatten sich auf sieben KandidatInnen der Großen Koalition, eine von den Grünen und einen von der FDP geeinigt. Ein Kandidat der drittstärksten Fraktion PDS fiel bei der Wahl durch. Die RichterInnen:

c Veronika Arendt-Rojahn, Rechtsanwältin, für die Bündnisgrünen, Jahrgang 1946;

c Renate Citron-Piorkowski, Richterin am Oberverwaltungsgericht, SPD, Jahrgang 1949;

c Hans Dittrich, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Jahrgang 1939;

c Hans-Joachim Driehaus, Richter am Bundesverwaltungsgericht, CDU, Jahrgang 1940;

c Klaus Eschen, Notar, SPD, Jahrgang 1939;

c Erhart Körting, Vize-Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Rechtsanwalt, SPD, Jahrgang 1942;

c Prof. Dr. Philipp Kunig, Direktor des Instituts für Staatsrecht an der FU, für die FDP, Jahrgang 1951;

c Edeltraut Töpfer, Richterin am Kammergericht, von der CDU nominiert, Jahrgang 1949;

c Schließlich Prof. Dr. Klaus Finkelnburg, der Präsident des Gerichtes, Rechtsanwalt und Notar, Jahrgang 1935. Er saß bis zu seiner Ernennung zum Verfassungsrichter für die CDU im Abgeordnetenhaus. ms