OLG hilft Merkel

■ Atomlager Gorleben: Niedersachsen muß Schadensersatz für Baustopp zahlen

Hannover (taz) – Die Bauarbeiten am Gorlebener Endlager sind zur Zeit wieder mal unterbrochen: Im Bereich beider Schächte ist beim Vortrieb von Stollen Salzlauge zugeflossen. Für einen anderen Stillstand der Endlagerbauarbeiten soll das Land nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle Schadensersatz zahlen. Das OLG wies gestern die Berufung Niedersachsens gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover zurück, das in erster Instanz Niedersachsen für einen Endlagerbaustopp von Oktober 1990 bis Februar 1991 für schadensersatzpflichtig erklärt hatte.

Nach Ansicht der Celler Richter hätte sich das Land im Jahre 1990 über mehrere Einsprüche der Gorleben-KLäger gegen bergrechtliche Genehmigungen für das Endlager hinwegsetzen müssen. Das OLG hält die Widersprüche für „offensichtlich unzulässig“, da die Kläger durch die Arbeiten unter Tage in ihren Rechten nicht hätten beeinträchtigt werden können. Das Land habe insofern seine Amtspflichten verletzt, als es den Widersprüchen aufschiebende Wirkung zukommen ließ. Dem Grunde nach erkannte das Gericht deshalb eine Schadensersatzforderung des Bundes über 10,15 Millionen Mark für den knapp fünfmonatigen Baustopp an, den die Einsprüche der Kläger verursacht hatten. Über die konkrete Höhe des Schadensersatzes muß nun noch das Landgericht Hannover entscheiden.

Das Umweltministerium Niedersachsen seinerseits prüft zur Zeit, ob eine Revision gegen das gestrige Urteil des OLG sinnvoll ist. Es wirft dem Bund vor, weiterhin sinnlos Steuergelder an einem für ein atomares Endlager nicht geeigneten Standort zu vergeuden. Die Arbeiten am Endlagerbergwerk mußten in der Vergangenheit immer wieder zum Teil über Jahre unterbrochen werden, zumeist wegen kaum beherrschbarer geologischer Probleme wie Gesteinsbewegungen und Laugenzufluß. Wegen dreier anderer Arbeitsstillstände, die auf Auseinandersetzungen um die bergrechtlichen Genehmigungen zurückgehen, hat der Bund bereits weitere Schadensersatzklagen gegen das Land auf den Weg gebracht oder angekündigt. Ingesamt fordert das Bundesamt für Strahlenschutz rund 30 Millionen Mark. Jürgen Voges