„Geboxt und getreten“

■ Handgemenge beim PKK-Prozeß

Im Prozeß gegen drei mutmaßliche Mitglieder einer Unterorganisation der kurdischen Arbeiterpartei PKK vor dem Hamburger Oberlandesgericht kam es gestern morgen zu einem Zwischenfall: Als zu Beginn einer Verhandlungspause Rechtsanwalt Rainer Ahues mit seiner Mandantin Azime Y. noch ein kurzes Gespräch führen wollte, versuchten zunächst zwei Justizwachtmeisterinnen, dies zu unterbinden, anschließend ordnete der Vorsitzende Richter Albrecht Mentz die sofortige Abführung der Angeklagten an.

Da die Kurdin sich weigerte, wurde sie von zwei Schließern gewaltsam in Richtung Zellentrakt abgeführt. Dabei kam es nach Aussage der Anwälte zur Mißhandlung der Angeschuldigten: Sie sei mehrfach „geboxt und getreten“ worden. Auch die beiden Mitangeklagten, die den Gerichtssaal schon vorher verlasssen hatten, seien geschlagen bzw. brutal in die Zelle gestoßen worden.

Die Verteidiger der Angeklagten, denen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen wird, forderten daraufhin eine „längere Prozeßpause“, da an eine „ordnungsgemäße Fortsetzung der Verhandlung“ zur Zeit nicht zu denken sei. Rechtsanwalt Ahues stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen Richter Mentz: Dessen Anordnung, die Angeklagte umgehend zu entfernen, habe die Mißhandlung erst provoziert und zudem das Recht der Verteidigung unterbunden, sich mit ihren MandantInnen auszutauschen.

Die VerteidigerInnen forderten erneut, daß ihnen drei DolmetscherInnen zur Verfügung gestellt werden, um mit den Angeklagten während des Verfahrens normal kom-munizieren zu können. Das Gericht hatte diese Forderung bereits mehrfach abgelehnt. Zuvor hatte Azime Y. eine Erklärung verlesen, in der sie zum Dialog zwischen „deutschen Staatsorganen und der PKK“ aufforderte: Die PKK sei „keine terroristische Vereinigung“. taz