Ethik statt Opium für Brandenburgs SchülerInnen

■ Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will gegen das neue Schulfach „Lebensgestaltung–Ethik–Religionskunde“ Verfassungsbeschwerde einlegen

Berlin (taz) – Brandenburgs neues Schulfach „Lebensgestaltung–Ethik–Religionskunde“ (LER) wird schon bald die Richter des Bundesverfassungsgerichts beschäftigen. Die CDU/CSU im Bundestag und die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg bestätigten gegenüber der taz frühere Ankündigungen, gegen LER klagen zu wollen. Das Schulgesetz, so ihre Begründung, degradiere Religionsunterricht zu einer „Veranstaltung minderen Ranges“. Es verstoße daher gegen Artikel 7 des Grundgesetzes, wonach „Religionsunterricht ... ordentliches Lehrfach ist“.

Tatsächlich wird nach Einführung von „Lebensgestaltung– Ethik–Religionskunde“ in den 1.200 Brandenburger Schulen der „reine“ Religionsunterricht zum Wahlfach. Seit Dienstag berät zudem eine „Initiative christlicher Eltern“, „welche Schritte für Verfassungsbeschwerden“ gegen LER nötig sind. Das neue Fach soll noch in diesem Jahr eingeführt werden.

Bei der gestrigen Debatte im Brandenburger Landtag versuchte Bildungsministerin Angelika Peter erneut, die potentiellen Kläger zu beruhigen. Alle Seiten, appellierte Peter, hielten einen Unterricht für nötig, „in dem Lebensgestaltung und Wertorientierung für alle Kinder im Mittelpunkt stehen“. Sie plädiere daher für einen „gemeinsamen Unterricht aller Kinder“ – unabhängig von der Religionszugehörigkeit. In Brandenburg bekennen sich nur etwa 20 Prozent zu einer der Kirchen. Die Bildungsministerin betonte außerdem, daß der Religionsunterricht nicht aus der Schule verdrängt werden solle. Das Land sei bereit, den Religionsunterricht der Kirchen und Religionsgemeinschaften mitzufinanzieren.

Freistellung aus wichtigen Gründen ist möglich

Die zweitägige Sitzung des Landtags über das neue Schulgesetz Brandenburgs stand ganz im Zeichen von „Lebensgestaltung– Ethik–Religionskunde“. Andere Teile des Gesetzes blieben Randaspekte – etwa die gestärkte Freiheit von Schulen, die erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten oder die sechsjährige Grundschule.

SPD-Fraktionschef Wolfgang Birthler unterstrich in der LER- Debatte, daß sich Schüler „aus wichtigem Grund“ von dem Fach freistellen lassen könnten. Die SPD hatte die Freistellung eingefügt und gehofft, die zahlreichen LER-Gegner damit zu versöhnen. Es sei eine „Frage der politischen Klugheit“, lobte Birthler seine Fraktion, „sich um der Sache willen in diesem Punkt zu bewegen“.

Die Kirchen sehen das ganz anders: Die Freistellung sei nichts anderes als ein „bürokratischer Rechtfertigungszwang“, sagte der Sprecher der evangelischen Kirche, Reinhard Strawinski. Der neue Passus des Schulgesetzes besagt, daß staatliche Schulämter LER-müde Zöglinge auf Antrag vom Unterricht befreien können. Die Regelung gilt für fünf Jahre.

Ungeachtet der hitzigen Debatte, kann Brandenburg das neue Schulfach nur schrittweise einführen: Es fehlen rund 1.000 Lehrkräfte, um „Lebensgestaltung– Ethik–Religionskunde“ flächendeckend anbieten zu können. Christian Füller