Vollgas für weitere Avus-Rennen

■ Verkehrssenator Klemann will Raserei weiter genehmigen

Verkehrssenator Jürgen Klemann (CDU) rast auf den Spuren seines Amtsvorgängers Herwig Haase: Im Gegensatz zu einem Parlamentsbeschluß aus dem letzten Jahr und zu einer Erklärung der Umweltverwaltung sehe er keine Handhabe, Autorennen auf der Avus zu verbieten, erklärte Klemann am Donnerstag. Im September 1995 hatte das Abgeordnetenhaus nach dem Tod eines britischen Rennfahrers ein Ende der Rennen gefordert. Am Donnerstag revidierte das Parlament diesen Beschluß mit den Stimmen von CDU und SPD und forderte den Senat auf, ein Konzept für die Organisation von Motorsportveranstaltungen in der Region Berlin- Brandenburg zu entwicklen.

„Es gibt kein Menschenrecht auf Autorennen“, kritisierte Mathias Tang, Fraktionssprecher der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus, die Sichtweise des Verkehrssenators. Tang vermißt den politischen Willen der Großen Koalition, die Rennen auszubremsen. Auch die Umweltverwaltung vertritt eine andere Auffassung als der Rennsenator. Noch vor einer Woche hatte der Staatssekretär für Umweltschutz, Hans Kremendahl (SPD), festgestellt, daß derartige Rennen auf einer innerstädtischen Strecke „weder unter Lärm- noch unter Sicherheitsgesichtspunkten in Zukunft verantwortbar“ seien. Die für den 20./21. April geplante Raserei sollte die endgültig letzte sein. Dennoch bleibt die Umwelt nun Verlierer im Wettrennen der Verwaltungen. „Wir würden keine Rennen genehmigen“, erklärte gestern Manfred Ronzheimer, Sprecher der Umweltverwaltung. „Aber der Verkehrssenator sitzt am längeren Hebel.“

„Wir vollziehen nur Bundesrecht“, bleibt Karl-Heinz Winter, Referent für die Straßenverkehrsordnung in der Verkehrsverwaltung, spurtreu. „Solange sich aus verkehrsrechtlicher Sicht nichts ändert, werden wir weitere Rennen genehmigen.“ Die Oberste Nationale Sportkommission habe der Strecke Renntauglichkeit bescheinigt. Zudem sei die Emissionsbelastung bei den Rennen deutlich niedriger als an normalen Verkehrstagen, da weniger Autos unterwegs seien. Auch eine Rennverbot wegen zu hoher Lärmbelästigung hält Winter für gerichtlich anfechtbar. Gereon Asmuth