Razzia bei der taz

■ Staatsanwaltschaft sucht nach Anschlag erfolglos einen Bekennerbrief

Berlin (taz) – Die taz bekam gestern erneut Besuch von der Berliner Polizei. Auf Beschluß des Kammergerichts wurden Räume der Berliner Lokalredaktion durchsucht, die einen Tag zuvor über ein ihr zugegangenes Bekennerschreiben berichtet hatte. Dort bekannte sich eine Gruppe „Klasse gegen Klasse“ sowohl zu einem Sprengstoffanschlag auf das Haus eines Professors der Freien Universität (FU) als auch zu Brandanschlägen auf drei Autos.

Die militante Kreuzberger Gruppe begründete den Anschlag vom vergangenen Montag damit, daß der Rechtswissenschaftler in einem Gutachten für die CDU- nahe Ludwig-Ehrhard-Stiftung den Verzicht auf Tariflöhne fordert. Auf das Konto der Kreuzberger Kiezkämpfer gehen insgesamt über 50 Anschläge gegen angebliche Nobelrestaurants, Drohungen gegen Dachgeschoßbewohner und Ladenbesitzer.

Offenbar war die taz gestern nicht mehr im Besitz des Bekennerschreibens, der Staatsschutz fand nach einer einstündigen Durchsuchung jedenfalls keines. Statt dessen beschlagnahmten sie handschriftliche Notizen aus dem Schreibtisch des Lokalchefs.

taz-Rechtsanwalt Christian Ströbele hatte während der Durchsuchung erfolglos versucht, diese mit richterlicher Hilfe auszusetzen. Der Justitiar hält die Aktion für verfassungswidrig, weil die Presse – ähnlich wie Ärzte, Rechtsanwälte und Priester – ihre Informanten und die ihnen zugehenden Informationen vor der Polizei geheimhalten dürfen. Die Begründung des Berliner Kammergerichts, die „kriminaltechnische Auswertung ist zur Aufklärung des Sachverhaltes unerläßlich“, sei nicht ausreichend, um das vom Grundgesetz verbriefte Zeugnisverweigerungsrecht außer Kraft zu setzen, rügte Ströbele. Wegen einer anderen Durchsuchung hat die taz bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht, über die noch entschieden wird. Dirk Wildt