Per Hand in den Mund

■ Justizsenatorin will Strafverfahren erst bei zweitem Ladendiebstahl

Zur gezielteren und wirksameren Bekämpfung des Ladendiebstahls will Berlins Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) den vor rund 20 Jahren gestrichenen Mundraub-Paragraphen wieder eingeführt sehen. Dieser Straftatbestand könnte bei Ladendiebstahl von bestimmten Tätergruppen wie psychisch Kranken, Gelegenheitsdieben und Armen angewendet werden, wenn der Wert des Diebesguts beispielsweise 50 Mark nicht überschreitet, wie die Senatorin sagte. Im Gesetz könnte das etwa so lauten: „Wer Ware von geringem Wert während der Öffnungszeit aus einer Verkaufsstelle entwendet, erhält Auflagen zur Ahnung des Verstoßes oder eine Geldstrafe. Von der zweiten Wiederholungstat innerhalb eines Jahres an gilt das allgemeine Strafrecht.“ Peschel-Gutzeit betonte, sie rede nicht einer Entkriminalisierung des Ladendiebstahls das Wort. „Das wäre ein ganz falsches Signal. Wir haben ein Massenphänomen und müssen darüber nachdenken, wie dagegen vernünftig, vorgegangen werden kann.“ Dazu gehört nach den Vorstellungen der SPD-Politikerin auch, daß neben Geld- und Freiheitsstrafen über weitere Sanktionen wie gemeinnützige Arbeit, Hausarrest und verstärkt auch über Täter-Opfer- Ausgleich beispielsweise durch Hilfsarbeiten in dem bestohlenen Geschäft nachgedacht wird. Die bisherige Praxis habe dazu geführt, daß häufig bei ertappten „Eierdieben“ zuwenig getan werde. Andererseits werde auch wieder zuviel getan, wenn jeder Täter, der seine Geldstrafe nicht zahlen könne, schließlich im Gefängnis lande. ADN