Mit persönlichem Code gegen Fahrraddiebe

■ Der ADFC stellte gestern ein neues System zur Registrierung von Drahteseln vor. In Nordrhein-Westfalen konnte damit die Zahl der Diebstähle gesenkt werden

„Finger weg! Rad ist registriert!“ warnt ein grüner, länglicher Aufkleber auf dem Sattelrohr des Rahmens potentielle Diebe vor dem Fahrradklau. Rahmennummern vom Hersteller gab es zwar schon lange, doch diese Registrierung ist neu, weil personengebunden. Der Code unter dem Klarsichtfeld des Aufklebers beginnt mit dem amtlichen Kennzeichen der Stadt, wie „B“ für Berlin, gefolgt vom Geburtsdatum des Besitzers. Die Anfangsbuchstaben seines Namens stehen am Ende. Der ganze Code wird mit einer Graviermaschine auf den Rahmen gebracht – 0,2 Millimeter tief – unkapputtbar.

Einige gravierenden Vorteile des 25 Mark teuren Codes faßte der Leiter des Sicherheitsprojektes beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Matthias Wendt, gestern so zusammen: „Räder ohne Rahmennummer können jetzt auch registriert werden.“ Die Herstellernummer sei unter dem Tretlager oder Gepäckträger oft unzugänglich und gerade bei Chromlackierungen schwer zu lesen. „Der neue Code dagegen ist für jeden sichtbar, das soll Diebe hemmen zuzugreifen“, erklärt Wendt. Wer sein Rad gebraucht kauft, müsse sich eben eine zweiten Code gravieren lassen.

Erste Erfahrungen hat man mit der Methode schon in Nordrhein- Westfalen gemacht. Dort wirbt sogar die Polizei mit einer Broschüre für das neue „Konzept zur Bekämpfung des Fahrraddiebstahls“. Nach der Einführung des persönlichen Codes sank die Zahl der Diebstähle rapide.

Auch in Berlin freut sich die Polizei auf die zusätzliche Registrierungsnummer. Von 29.970 Fahrraddiebstählen im vergangenen Jahr wurden gerade 1.500 aufgeklärt. 1.441 Täter wurden dabei auf frischer Tat ertappt. Mit der persönlichen Nummer, so hofft der Leiter der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, Winfried Roll, „wird auch in unserer Stadt der Diebstahl zurückgehen“.

Radfahrer wie Axel Romberg vom ADFC beklagen, die Polizei würde bei den seltenen Fahrradkontrollen Bremsen und Licht überprüfen, aber nicht die Kennzahl am Rahmen. „Das wird sich leider auch in Zukunft nicht ändern lassen“, erklärt Roll. Für Radfahrer gebe es keine Pflicht, das Rad anzumelden oder Papiere bei sich zu tragen. Nur wenn „ein Verdachtsmoment vorliegt, können wir eine Kontrolle vornehmen“. Zum Beispiel, wenn ein „reifer Herr auf einem jungen Fahrrad“ gefahren komme.

Bei einer Neuerung mit solch überzeugenden Vorteilen gibt es offenbar auch für JournalistInnen kein Halten mehr. Eine Redakteurin des Neuen Deutschland trug flugs ihre klapprige Mühle in die Räume des ADFC zur Registrierung. Der Club wünscht sich, daß der Code zum Standard wird. Die persönliche Kennzeichnung wird es beim ADFC und „später auch in jedem Fahrradfachhandel geben“, prophezeit Wendt. Torsten Teichmann