Geschichte der Bezirksreform

1921 besteht Hamburg aus vier Städten (Hamburg, Cuxhaven, Geesthacht und Bergedorf) und 27 Gemeinden mit jeweils eigener Kommunalverwaltung.

1937 schaffen die Nazis per Eingemeindung Wandsbeks, Altonas und Harburgs „Groß-Hamburg“ – ein zentralistisches Einheitskonstrukt ohne eigene kommunale Verwaltung.

1943 installieren die Nazis sechs Kreisverwaltungen, die sich an den lokalen NSDAP-Kreisen orientieren.

1949 beschließt der Senat eine am NS-Modell orientierte lokale Verwaltungsebene mit sieben weisungsgebundenen Bezirken. Anders als in den Stadtstaaten Berlin und Bremen gibt es in Hamburg allerdings keine dem deutschen Kommunalrecht nachempfundene Kommunalverwaltung.

1978, die Hamburger Verwaltung hat sich als schwerfällig und unfähig erwiesen, gibt es etwas mehr Eigenständigkeit – die Bezirksamtsleiter werden jetzt von der Bezirksversammlung gewählt.

1981 fordert die Haas-Kommission eine erneute Reform und die überfällige saubere Trennung der Aufgaben von Bezirken und Behörden und eine Stärkung der Bezirke.

1988 verspricht Voscherau in seiner Regierungserklärung eine Verwaltungsreform.

1990 präsentiert der Senat einen Reformentwurf mit 14 „Bürgerämtern“, eine Kombination von Dezentralisierung und Bezirksentmachtung. Weisungsgebundene „Stadtdirektoren“ sollen die Bürgerämter leiten, ein politisch gewählter Bürgervertreter soll beratend „mitwirken“ dürfen.

1991 verspricht Voscherau in seiner Regierungserklärung eine Verwaltungsreform. Die Stadtentwicklungsbehörde wird als Vorgriff auf die Bezirksverwaltungsreform neu geschaffen.

1993 verspricht Voscherau in seiner Regierungserklärung eine Vewaltungsreform.

1995 legt Justizsenator Hardraht eine Mini-Reform mit sieben Bezirken, entmachteten Bezirksversammlungen und senatshörigen Bezirkschefs vor. Die Bezirke erhalten allerdings zusätzliche Aufgaben.

Am 29. 1. 1996 legt Justizsenator Hoffmann-Riem einen abgemilderten Entwurf vor. Die Mitsprache der Bezirksversammlung bei der Wahl des Bezirkschefs werden gestärkt, Mitspracherechte in allgemeinen politischen Fragen weniger eingeschränkt.

Am 2. 4. 1996 legt Voscherau sein Veto ein. Begründung: In der aktuellen Stadtkrise dürfe die Zentralgewalt nicht geschwächt werden. Eine Reform käme teuer. Eine rot-graue Koalitionskrise bricht aus.

Am 11. 4. 96 verkündet Hoffmann-Riem, er halte an den Eckpunkten seines Reformvorschlages fest. fm