Sparen ohne Qualitätseinbußen

■ Sozialsenatorin will effektivere Behörde und gleichzeitig niedrigere Kosten

Sozial- und Gesundheitssenatorin Helgrit Fischer-Menzel hat erkannt, was Obdachlose schon lange wissen: Die Unterbringung in den sogenannten Läusepensionen kopstet viel und bringt wenig. Aber nicht nur hier, auch an anderen Stellen, vermutet die Senatorin, gibt ihre Behörde zuviel Geld aus.

Sie hat deshalb eine Projektgruppe ins Leben gerufen, die in den nächsten sechs Wochen herausfinden soll, wie die Sozialhilfekosten von derzeit 2,3 Milliarden Mark im Jahr gesenkt werden können. Wie hoch die Summe der erwarteten Einsparungen sei, dazu gäbe es „noch keine Einschätzung“, räumte die Sprecherin der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS), Petra Bäurle, gestern ein. Welche Maßnahmen konkret geplant sind und ab wann sie greifen sollen, ist ebenfalls noch unklar. Die Empfänger von Sozialhilfe müßten aber „auf keinen Fall Standardabsenkungen“ fürchten, betonte die Sprecherin.

Einsparungsmöglichkeiten sieht die BAGS vor allem dann, wenn den Antragstellern eigentlich Rente oder Arbeitslosengeld zustehen. Da die Sozialversicherungen sich häufig mehrere Wochen Zeit lassen, bis sie das erste Geld auszahlen, muß in der Zwischenzeit das Sozialamt einspringen. Das soll sich ändern, fordert Sozialsenatorin Fischer-Menzel. Handfestere Wirkung verspricht der Vorschlag, Rentenbeiträge für Frauen nachzuzahlen und sie so von der Sozialhilfeempfängerin zur Rentnerin zu befördern. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur für die Frauen, die sich in den 50er und 60er Jahren nach der Heirat ihre Rentenansprüche auszahlen ließen.

Einsparungen plant die BAGS auch bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen. Anstatt viel Geld für heruntergekommene Pensionen zu bezahlen, will sich die Behörde verstärkt um Wohnungen bemühen. Trotzdem wird auch weiterhin ein Großteil der Sozialhilfe für die Unterbringung ausgegeben. Rund 350 Millionen Mark haben die Sozialämter 1995 für Mietkosten überwiesen. „Hamburg ist eben ein teures Pflaster“, erklärt Bäurle diese Tatsache.

Entgegen allen Beteuerungen sollen auch die Bezieher von Sozialhilfe ihren Sparbeitrag leisten. In Zukunft sollen die Sachbearbeiter genauer überprüfen, ob die Antragsteller über Vermögen verfügen. Außerdem überlegt die Senatorin, die Einkommensgrenze für Sozialhilfeempfänger von 1500 auf 1200 Mark im Monat zu senken und damit dem Bundesdurchschnitt anzupassen. Auch bei den einmaligen Hilfen ließe sich sparen, glaubt Fischer-Menzel. Wenn ein Sachbearbeiter für die Renovierung der Wohnung einen Maler bewilligt und ein anderer nur Materialkosten, könne man diese Praxis doch auf dem niedrigeren Niveau vereinheitlichen.

Antje Blumenthal von der CDU schlägt dagegen vor, Sozialhilfeempfänger in den ersten drei Monaten in einem neuen Job unter Tarif zu bezahlen. Nach dieser „Stabilisierungs- und Orientierungsphase“ könne dann ein sozialversicherungspflichtiger Vertrag abgeschlossen werden. Arbeitsmöglichkeiten sieht sie im Pflegebereich, auf Spielplätzen, in Parks und bei der Beseitigung der „zunehmenden Verschmutzung Hamburger Stadtteile“. Iris Schneider