Grüne und AfB verklagen den Senat

■ Ermächtigung über den Haushalt geht vor den Staatsgerichtshof

Die Grünen verklagen gemeinsam mit der AfB den Senat vor dem Staatsgerichtshof. Das hat gestern ein Sprecher der AfB-Bürgerschaftsfraktion bestätigt. Der Grund für die Klage: Der Senat hatte Ende Dezember letzten Jahres beschlossen, erst im Juni diesen Jahres einen Doppelhaushalt für die Jahre 1996/97 dem Parlament vorzulegen. Bis dahin sollten sich die einzelnen Senatsressorts an Eckwerte halten, die die Landesregierung vorher festgelegt hatte. Klar war: Für die Zeit bis zum Beschluß handelt der Senat ohne Votum der Bürgerschaft. Dabei ist die Aufstellung des Haushaltes eines der vornehmsten Rechte des Parlaments.

Dieser Umstand hatte die Grünen dazu gebracht, ein Rechtsgutachten beim renommierten Verwaltungsrechtler Dian Schefold einzuholen. Der war zu dem Schluß gekommen, daß der Senat mit der Haushaltsermächtigung eindeutig verfassungswidrig gehandelt habe. Und der Landesrechnungshof hatte in einem Schreiben an die Grünen-Fraktion vor zwei Wochen durchblicken lassen, daß auch er das Vorgehen der Landesregierung als höchst problematisch werte.

Die Grünen alleine hätten nicht genügend Abgeordnete zusammengebracht, doch zusammen mit der AfB wurde das nötige Quorum für eine Klage erreicht. J.G.