Tunnelbauherren heute vor Gericht

■ Umweltverbände monieren: Landesrecht wird gebrochen

Die Stunde der Wahrheit schlägt heute für die Tiergartentunnel: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage der Berliner Umweltverbände gegen die Planung des nach Ansicht der Kläger „widersprüchlichen und sinnlosen“ Milliardenprojekts. Einen Antrag auf Baustopp bis zu einer Entscheidung hat das Gericht allerdings bereits abgelehnt.

Die in der „Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz“ (BLN) zusammengeschlossenen Umweltverbände haben fachliche Einwendungen gegen den Mammutbau und monieren vor allem die Verletzung ihrer Rechte: Denn gegen das vom Bund geplante Tunnelprojekt soll die Berliner Regelung nicht anwendbar sein, die Umweltverbänden eigentlich das Recht zur Klage gegen den U-Bahn- und Autotunnel einräumt.

Eisenbahnbundesamt und Bauherren hatten den Einspruch der Naturschützer abgeschmettert, weil bei den Tiergartentunnel federführende Planungsbehörde der Bund und nicht Berlin sei und damit Bundesrecht gelte. Darin aber sieht die BLN „versuchte Rechtsbeugung“. Auch wenn die Bauherren seit vergangenem Herbst mit dem Bau Tatsachen schüfen, dürfe das Berliner Verbandsklagerecht nicht durch Willkür umgangen werden. bepo