Fremdenfeindliche Strukturen

■ betr.: „Verordneter Lumpenlook für Rumänen“, taz vom 12. 4. 96

Zweifelsohne ist die Behandlung von Abschiebehäftlingen für die Polizei nicht einfach, besonders wenn sich Häftlinge Verletzungen beibringen. Dies kann allerdings auch aus Verzweiflung geschehen bis hin zum Selbstmord, dessen Rate alarmierend hoch ist. Falsch ist deswegen, ohne weiteres seitens der Polizei zu behaupten, Asylbewerber tun dies, um die Aufenthaltsdauer zu verlängern.

Auch wenn der Vergleich nicht zutrifft, erinnern die Bilder in fataler Weise an Praktiken der Nazijustiz. Vor NS-Sondergerichten und dem Volksgerichtshof mußten Angeklagte ebenfalls in entwürdigender Kleidung auftreten und die ständig rutschende Hose festhalten, während sie „vernommen“ wurden. Gürtel und Hosenträger hatte man mit denselben Argumenten, nämlich der Abwehr eines Freitodversuchs, verboten. Daß die Opfer trotzdem oder gerade deswegen Würde ausstrahlten, müßte die Verantwortlichen beschämt haben, wenn sie zu der Einsicht fähig gewesen wären.

Menschen auf diese Art zu erniedrigen, dient bewußten oder unbewußten Zwecken, was auch der jahrelangen Berliner Polizeipraxis vorgeworfen werden muß: Ausländer lächerlich zu machen, zu demütigen, zu kränken. Dahinter stecken fremdenfeindliche Strukturen, die Polizei und Innenminister noch immer leugnen und die auch im Zusammenhang mit den Folter- und Mißhandlungsvorwürfen durch amnesty international relevant sind. [...]

Da der Lumpenlook 1994 eingestellt wurde, gab es auch vorher verfassungskonforme Lösungsmöglichkeiten. [...] Dieter Schenk, Mitglied der

BAG Kritischer Polizisten,

Schenklensfeld