Wenig Geld für bunte Bilder

Die Parteien in Berlin und Brandenburg geben 900.000 Mark für ihre Fusionskampagnen aus. Beim Anti-Länderehe-Feldzug ist die PDS Spitze. Potsdamer Staatskanzlei darf werben  ■ Von Christoph Seils

Zusammen 6,5 Millionen Mark kosten die Fusionskampagnen der beiden Landesregierungen Berlin und Brandenburg. Davon entfallen 4 Millionen Mark auf Berlin, auf Brandenburg die restlichen 2,5 Millionen. Wesentlich weniger geben die Parteien aus, um mit Werbematerial die Bürger vom Für beziehungsweise Wider der Fusion zu überzeugen. Sie lassen sich die Materialschlacht lediglich rund 900.000 Mark kosten.

Die Parteien legen sich dabei finanziell ganz unterschiedlich ins Zeug: 300.000 Mark hat die PDS für ihren Anti-Fusions-Feldzug zusammengetragen. Mit rund 250.000 Mark will die SPD die Berliner und Brandenburger vom Segen eines gemeinsamen Bundeslandes überzeugen. Die CDU bringt rund 230.000 Mäuse auf, die Bündnisgrünen schlappe 60.000 Mark. Wobei bei ihnen das Gros in den Landesverband Brandenburg fließt, der ein gemeinsames Bundesland ablehnt. Die an der Fusionsfrage zerstrittenen Berliner Bündnisgrünen investieren nicht mehr als 10.000 Mark in eine Broschüre und eine Sonderausgabe ihrer Mitgliederzeitung. Alle Parteien bringen das Geld aus dem laufenden Haushalt auf, Zuschüsse oder Kostenerstattungen wie bei Wahlen gibt es nicht. Allerdings lassen sich alle Parteien bis auf die CDU ihre Werbeanstrengungen von der jeweiligen Bundespartei sponsern.

Gescheitert ist am Donnerstag vor dem Potsdamer Verfassungsgericht der Versuch der Bündnisgrünen in Brandenburg, die Fusionskampagne der Potsdamer Staatskanzlei zu stoppen. Die Bündnisgrünen hatten der Landesregierung vorgeworfen, einseitig über die Fusion zu informieren und nicht in „fairer Weise die Argumente für und gegen den Neugliederungsstaatsvertrag in seiner jetzt vorliegenden Form zu Wort kommen zu lassen“. Das Verfassungsgericht Potsdam jedoch sprach der Partei die Klagebefugnis ab. Bei Volksabstimmungen gehe es nicht „um eine Entscheidung des Bürgers für eine politische Partei, sondern um das Ja oder Nein in einer speziellen Sachfrage“. Daher seien die Rechte der Partei durch die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Fusion von Berlin und Brandenburg nicht verletzt. In Berlin waren vor dem Verfassungsgericht bereits ähnliche Klagen gescheitert. Das Berliner Verfassungsgericht hatte entschieden, daß der Berliner Senat zwar zur Sachlichkeit, aber nicht zur Neutralität bei der Werbung für die Volksabstimmung verpflichtet sei.

Auch in Hinblick auf zukünftige Volksabstimmungen ist für die Bündnisgrünen in Brandenburg durch die Klageabweisung des Gerichts die Frage nach der Rolle von Parteien und Regierungen bei der Gesetzgebung durch Volksabstimmungen nicht geklärt worden. Mit seiner Verfassung und den Möglichkeiten der Volksgesetzgebung betrete das Land Brandenburg juristisches Neuland. In der Schweiz etwa, so Pressesprecher Matthias Schneider, wäre eine derartige Parteiname der Regierung bei Volksabstimmungen undenkbar und würde von den Gerichten nicht zugelassen. Die Bündnisgrünen in Brandenburg wollen daher nicht lockerlassen und mit einer Verfassungsbeschwerde das Gericht zu einem Urteil in der Sache zwingen.