Das Landesschulamt lenkt ein

Nachdem das Landesschulamt vier Abiturienten die Teilnahme an einer fünftägigen Gedenkstättenfahrt Ende des Monats nach Auschwitz verboten hatte (siehe gestrige taz), hat die Behörde gestern überraschend zugestimmt. Trotz der jetzigen Regelung will Oberschulrat Nitsche, beim Landesschulamt unter anderem für politische Bildung an Gymnasien zuständig, die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Solch eine Fahrt könne und solle nicht „ohne Ein- und Nachdruck“ bleiben. Deshalb gehe es um mehr als fünf Tage, die den Schülern für die Abi-Vorbereitungen fehlten.taz