Ins Gesicht geschlagen

■ Polizei-Prozeß: Beamte contra Sheriffs

Unschuldslämmer oder schwarze Schafe: Im zweiten Prozeß im Rahmen des Hamburger Polizeiskandals haben der 33 Jahre alte Polizeikommissar Bernd K. und der 38jährige Polizeiobermeister Hans-Thomas V. gestern vor dem Hamburger Amtsgericht energisch bestritten, als Prügelpolizisten tätig geworden zu sein.

Opfer der behaupteten Mißhandlung sollen ausgerechnet zwei Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der Hauptbahnhof-Wandelhalle geworden sein, die am 10. April 1993 in der Bremer Reihe erst vorläufig festgenommen und dann in die Räume des Polizeireviers 11 in der Kirchenallee gebracht worden waren. Die 30 und 24 Jahre alten mutmaßlichen Opfer sagten vor Gericht aus, in der Wache ins Gesicht und in die Rippen geschlagen worden zu sein.

Nach Angaben der beiden Sicherheitsbeamten seien sie von fünf bis sechs Beamten auf offener Straße einkassiert, mit Handschellen gefesselt und in getrennte Räume im ersten Stock der Wache gebracht worden. Während Thomas I. in Kommissar Bernd K. den Beamten wiedererkannt haben will, der ihm „mit der Faust kräftig ins Gesicht geschlagen“ hat, weiß sein Freund und Kollege Ringo S. nur, daß der Beamte Hans-Thomas V. „die ganze Zeit im Raum war“, als er erst „zu Boden gerissen“ und anschließend „in die Rippen geschlagen oder getreten“ wurde.

Die beiden Beamten hingegen wollen außer über einen Polizeigriff hinaus keinen Körperkontakt zu den beiden Sicherheits-Sheriffs aufgenommen haben. Am 9. Mai will nun die Vorsitzende Richterin darüber urteilen, welches Duo die Unwahrheit spricht.

Bereits im Februar wurde ein Polizeibeamter der selben Wache wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen Afrikaner mit Desinfektionsmittel besprüht hatte.

Marco Carini