Reform nicht in bester Verfassung

■ Von den großen Plänen sind nur Schritte in die richtige Richtung geblieben

Was hatte man sich nicht alles vorgenommen: Ein neues Wahlrecht, die Abschaffung des Feierabendparlaments, mehr Macht für die Bezirke und überhaupt „mehr Demokratie wagen“ durch Wahlkreise, Dezentralisierung und Volksgesetzgebung. Geblieben sind ein paar kleine Schritte in eine halbwegs richtige Richtung. Spätestens seit Dienstag ist klar, daß weder die Bezirksverwaltungs- noch die Verfassungsreform der erhoffte „große Wurf“ geworden sind.

Der Kompromiß, auf den sich die rotgrauen Kooperationäre geeinigt haben, fällt hinter den von allen Parteien getragenen Zwischenbericht des Verfassungsausschusses und die Vorschläge der Enquete-Kommission zurück. „Ich habe keine großen Glücksgefühle bei diesem Kompromiß“, gestand Statt-Gruppenchef Achim Reichert ein. Einzig die Volksgesetzgebung – man hat sich auf niedrigere Quoren geeinigt, als die SPD ursprünglich wollte – sind ein Sieg für die Demokratie. Doch daß die Ex-SPD-Fraktionsbosse Günter Elste und Paul Busse demonstrativ der Sitzung fernblieben, zeigt, wie wenig kalkulierbar die Abweichler in den eigenen Reihen sind.

Um der Standardantwort des Senats auf Bürgerschaftsanfragen – „der Senat hat sich noch nicht mit dem Thema befaßt“ – den Garaus zu machen, soll die Informationspflicht in der Verfassung verankert werden. Doch die Vorlage, auf die sich Rotgrau verständigte, geht der schwarzgrünen Opposition nicht weit genug: „Schäbig“ nannte sie der Ausschußvorsitzende Rolf Kruse (CDU). Trotzdem wird diese Änderung eine Zweidrittelmehrheit finden, weil es bisher gar keine Regelung gibt. „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, so Reichert.

Ziemlich zögerlich wurden SPD-Hände in die Luft gereckt, als es im Ausschuß um die Reduzierung der Bürgerschaftsabgeordneten von 121 auf 101 ging. Daß es sich bei dem SPD-Zugeständnis an die Statt Partei um einen „Nullsieg“ handelte, hatte sich offenbar noch nicht herumgesprochen. Denn ohne die Stimmen der GAL oder der CDU ist diese Änderung in der Bürgerschaft nicht durchzusetzen. Zwar braucht man für den Einzelpunkt nur eine einfache Mehrheit, doch für das Abstimmungspaket auch die Stimmen der Opposition.

Die Statt Partei hofft aus einem „Bauchgefühl“ (Reichert) heraus, daß sich die GAL gewinnen ließe. „Da ist er aber extrem falsch gewickelt“, winkte GAL-Chef Willfried Maier gestern ab. Solange die Bezirksversammlungen „gehobene Schülerparlamente“ seien und es kaum andere Möglichkeiten der ernsthaften politischen Partizipation gäbe, sei eine Reduzierung „kein Thema“.

Hinzu kommt, daß auch das Feierabendparlament nur halb abgeschafft werden soll; etwas mehr Geld, so daß Abgeordnete ihre Berufstätigkeit zugunsten der Politik runterfahren können. Aber keineswegs die Einführung eines Profiparlaments. Schon jetzt stöhnen und ächzen die kleinen Fraktionen unter der Last der vielen Themenbereiche und Ausschüsse.

Das „ruhende Mandat“ für Senatoren abzuschaffen, hat die SPD blockiert. Diese Hamburgensie wird erst dann aus der Verfassung gekickt, wenn ein Nachrücker, der sein Mandat räumen muß, weil der Senator zurücktritt und seinen Sitz in der Bürgerschaft wieder einnimmt – Beispiel Werner Hackmann oder Traute Müller – dagegen klagt. Silke Mertins