„Sonntags nie“

■ Tankstellen dürfen keine Brötchen backen

Das Gebot „Sonntags nie“ fürs gewerbliche Brötchenbacken gilt auch in Tankstellen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Der Senat für Bußgeldsachen bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Emden gegen einen Tankstellenpächter.

Die heiße Ware aus der Tankstelle fand offenbar reißenden Absatz. Bis zu 2.000 Brötchen wurden nach den Feststellungen des Gerichts Sonntag für Sonntag an der Tankstelle kroß gebacken. Mit dem Aufheizen sogenannter Teigrohlinge zu frischen Brötchen an Sonntagen verstieß er gegen das Sonntagsbackverbot. Dieses Verbot habe das Bundesverfassungsgericht eindeutig bestätigt.

Auch der Bundestag habe mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts von 1994 nicht am Sonntagsbackverbot gerüttelt. dpa