Drastische Freiheitsstrafen?

■ betr.: „Mißbrauch, 'ne Bagatelle“, taz vom 16. 4. 96

Der Beitrag enthält den Satz: „Nach Erkenntnis des Justizministeriums handele es sich bei den bekannten Kindersextouristen zudem bloß um ,sexuell völlig normal Orientierte, die einfach mal was anderes ausprobieren wollen‘.“ Obwohl der Inhalt dieser Äußerung dagegen spricht, bezieht sich Petra Welzel damit vermutlich auf ein Gespräch mit mir.

Darin habe ich bei der Frage, ob deutsche Gerichte drastische Freiheitsstrafen gegen Kindersextouristen verhängen sollten, unter anderem darauf hingewiesen, daß Abschreckungswirkung noch von anderen Faktoren als hohen Strafen zu erwarten sei, etwa von der Strafverfolgung selbst und der Verurteilung in einem öffentlichen Verfahren in Deutschland, die nicht zuletzt auf den in der Wissenschaft angeführten Teil der Sextouristen abschreckend wirken müßten, der bewußt nur im Ausland diese abscheulichen Straftaten verübt.

Die eingangs zitierte – aus meiner Sicht völlig abwegige – Äußerung habe ich dagegen weder wörtlich noch sinngemäß getan. [...] Bernhard Böhm, Sprecher des

Bundesministeriums für Justiz

Anm. der Red.: Der Sprecher des Bundesjustizministeriums wurde korrekt zitiert. In seiner Stellungnahme gegenüber der taz bezog er sich auf Erkenntnisse der Kriminologie über die nicht abschreckende Wirkung von Freiheitsstrafen. An keiner Stelle im Artikel wird behauptet, daß dies die Meinung Böhms widerspiegele. Es ist aber eine Position, die von anderen in deutschen Behörden, wie eben von Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Bangkok, vertreten wird. Nach wie vor wird dadurch die konsequente und schnelle Strafverfolgung von Kindersextouristen behindert.