„Ein guter Tag für die Vulkan-Kollegen“

■ Arbeitssenator Beckmeyer: Vulkan-Arbeiter gehen solidarisch in Beschäftigungsgesellschaft

Bremens Arbeitssenator Uwe Beckmeyer strahlte zufrieden: Das sei „ein guter Tag für die Mitarbeiter der bremischen Werften“, ein „ganz wesentlicher Beitrag“ für die Rettung des Schiffbaus an der Unterweser sei geschafft und den „Kritikastern das Maul gestopft“. Er sei „zufrieden“, lobte Beckmeyer sein Verhandlungsergebnis, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Jagoda, habe „gut geholfen“ und einer Regelung zugestimmt, die „weitestgehend dem Bremer Modell entspricht“: eine „Beschäftigungsgesellschaft“ für 12 Monate soll gegründet werden, alle Arbeitnehmer der Bremer Vulkan-Werften sollen nach Beckmeyers Vorstellungen ihre Arbeitsverträge eintauschen gegen Verträge bei dieser Beschäftigungsgesellschaft. Nach dem Gegen am Dienstag auch vom Senat abgesegneten „Bremer Modell“ sollten je nach anfallender Arbeit die Werftarbeiter an die Vulkan-Töchter „ausgeliehen“ werden.

Dies würde den Betrieben erhebliche Lohnkosten ersparen in Zeiten mangelnder Aufträge. Die Bundesanstalt allerdings hatte schon vorher rechtliche Bedenken angemeldet: Das Bremer Modell widerspricht nicht nur den geltenden Bestimmungen des Arbeitnehmer-Überlassungesetzes, sondern auch dem EU-Wettbewerbsrecht.

Beckmeyer und die Bundesanstalt haben sich nun am Donnerstag abend darauf geeinigt, daß der Arbeiter-Verleih an Vulkan-Werftbetriebe nur „einmalig“ passieren darf. Diese neue Regelung macht aber für die Arbeiter, die absehbar auf ihrer Werft Arbeit haben, überhaupt keinen Sinn. Etwa die Beschäftigten der LLodt-Werft müßten sich am 30. April auf ihren gültigen Arbeitsvertrag verzichten, um dann am 2. Mai wieder zur Arbeit ausgeliehen zu werden. Gewonnen hätten sie dabei nichts, nur das Recht, „einmalig“ aus der Beschäftigungsgesellschaft zurückgeliehen zu werden, vertan. Aus Solidarität mit den anderen Werftarbeitern sollten sie das dennoch tun, meinte Arbeitssenator Beckmeyer gegenüber der Presse. Der Geschäftsführer der Lloyd-Werft, Dieter Haake, geht derweil davon aus, daß seine Arbeiter nur „in einem kleinen Umfang“ ihre bestehenden Arbeitsverträge aufgeben würden. Die IG Metall will diese Solidarität in den Unternehmen erreichen, die in Konkurs gehen, meinte IGM-Sekretär Dieter Reinken. Denn wenn ein in Konkurs befindlichers Unternehmen gezwungen wäre, Arbeitnehmer in nennenswerter Zahl zu entlassen, würde der Betrieb sofort an den vorrangigen Kosten der Entlassungen kaputtgehen und eine Fortführung der Arbeit im Konkurs undenkbar. Wenn bei Lloyd ein Vergleich gelinge, sei dies eine andere Lage, meinte Reinken gestern. Auch die Pressemitteilung aus Nürnberg spricht nur von den Vulkan-Mitarbeitern der „Unternehmen im Konkurs“.

Die Betriebsräte in Bemen wie in Bremerhaven wußten gestern überhaupt noch nicht, wie sie mit der neuen Situation umgehen sollten. Am Sonntag soll eine „Schulung“ für Betriebsräte in Sachen Beschäftigungsgesellschaft stattfinden, am Montag wird dann die Diskussion in den Betrieben beginnen.

Mit seinen „nicht ganz seriösen“ Erfolgs-Meldungen habe der Arbeitssenator die Kollegen total verunsichert“, kritisierte der grüne Abgeordnete Manfred Schramm. Der AfB-Abgeordnete Patrick Wendisch meint klipp und klar: „Herr Beckmeyer träumt, wenn er denkt, daß in den kommenden 12 Monaten auf den Vulkan-Werften die Möglichkeit für wettbewerbsfähigen Schiffbau geschaffen werden können.“ K.W.