Kfz-Steuer

Fahrzeuge, die die vorerst noch nicht verbindliche Abgasnorm Euro-3 erfüllen, werden längstens bis ins Jahr 2002 im Wert von bis zu 1.000 Mark von der Kfz- Steuer befreit. Fahrzeuge nach dem aktuellen Stand der Technik (Euro-2) werden entlastet. Für Pkw, die bei Ozonalarm Fahrverbot haben, erhöhen sich die Steuersätze um je 20 Mark pro 100 Kubikmeter. Zum 1.Januar 2003 wird die Kfz- Steuer auf die Mineralölsteuer umgelegt.