Jetzt zählt die Qualität der Bildung

■ Bremens Weiterbildungsgesetz soll novelliert werden / Kein „closed shop“ mehr, und das Landesamt ist abgeschafft

Der Senat übt sich an einem Kunststück: Es soll weniger Geld ausgegeben werden, aber gleichzeitig soll für dieselbe Sache die Qualität steigen. Das Objekt der Bemühungen: die bremische Weiterbildung, an der im Jahr 1994 mehr als 100.000 BremerInnen teilgenommen haben. Am Dienstag hat die Landesregierung beschlossen, wie das mittlerweile 24 Jahre alte Weiterbildungsgesetz novelliert werden soll. „Das ist ein durchweg bewährtes Angebot“ kommentierte am Dienstag Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs die bestehende Weiterbildungslandschaft, „aber es ist etwas statisch geworden“. Die Stichworte der Reform heißen Vernetzung und Ressourcenbündelung. Wenn die Novelle von der Bürgerschaft abgesegnet werden sollte, dann werden sich demnächst alle Bremer Weiterbildungsträger mit allen RessortvertreterInnen, die Geld in die Weiterbildung stecken, und dem Arbeitsamt als „Landesausschuß für Weiterbildung“ an einen runden Tisch setzen und Kriterien für die inhaltlichen Schwerpunkte der Weiterbildung und damit auch für die Mittelvergabe festlegen. Damit sollen die Programme flexibler und Doppelungen vermieden werden. Am Ende soll so ein besseres Programm mit weniger Mitteln herauskommen. Und: Das „closed shop“-Prinizip, nach dem bislang nur 15 „anerkannte Weiterbil-dungsträger“ den Förderkuchen unter sich aufgeteilt haben, wäre damit abgeschafft.

Die Novelle hat einen langen politischen Vorlauf. Schon die Ampel hatte eine Reform des Weiterbildungswesens angepeilt, doch die Verhandlungen hatten sich unter anderem deshalb so lange hingezogen, weil reichlich Interessen gerade der „anerkannten Weiterbildungsträger“ im Wege standen. Eine prominent besetzte Strukturkommission hatte getagt und Reformvorschläge gemacht, alle potentiellen Weiterbildungsträger hatten sich in einem Hearing äußern können, die Große Koalition hatte die Reform vereinbart – nun ist es endlich soweit. Es soll ein dreistufiges Förderverfahren geben. Erstens können die Träger nun sehr viel einfacher eine Anerkennung durch das Land beantragen – die Voraussetzung für alles Weitere. Zweitens können sie „institutionelle Förderung“ beantragen – damit würden Personalkosten aus den diversen Landestöpfen bezahlt. Und drittens soll es eine „Programmförderung“ geben – das ist die eigentliche Neuerung.

„Die Kriterien für die Bewertung müssen noch entwickelt werden“, sagte am Dienstag Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs. Aber so sollen die Träger gezwungen werden, ihr Angebot auf inhaltliche Kriterien einzustellen, die zuvor am runden Tisch festgelegt werden. Und hernach soll die Umsetzung auch von der federführenden Behörde, dem Bildungsressort, nach inhaltlichen Kriterien kontrolliert werden. Das „Landesamt für Weiterbildung“ ist abgeschafft.

J.G.