Streit um Veto

Um das Veto zweier Bischöfe gegen einen Beschluß der Synode der Nordelbischen Kirche zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist ein Rechtsstreit entbrannt. Das Synodenpräsidium geht davon aus, daß der Synodenbeschluß weiterhin in Kraft ist. Der „Schwebezustand“ kann entweder durch ein Kirchengericht oder von der Synode im Februar nächsten Jahres entschieden werden.