Recht ohne Grundlage?

■ Auf Flüchtlingswohnschiff sollen auch Rechtsanwälte Ausweise hinterlegen

Ausnahmslos jeder müsse bei einem Besuch auf dem Flüchtlings-Wohnschiff Bibby Altona einen Ausweis hinterlegen, erklärt Petra Bäurle von der Sozialbehörde. Dies sei eine Sicherheitsvorkehrung – die nach Wissen der Rechtsanwältin Sigrid Töpfer allerdings jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und auch in Gefängnissen „oder ähnlichen Instanzen“ nicht verlangt werde.

Bei einem Besuch auf dem Schiff am Dienstag war sie daher nicht bereit, ihren Ausweis auszuhändigen. Ihre Bereitschaft, sich – wie überall sonst üblich – auszuweisen und in ein Besucherbuch einzutragen, reichte den Wachleuten offenkundig nicht. Zwei Männer hinderten die Anwältin auf „ernsthaft bedrohliche Weise“ am Weitergehen. Da sie nicht körperlich verletzt werden wollte, erklärt Töpfer, habe sie das Schiff schließlich verlassen.

„Die Wachleute haben sich an die Anweisung gehalten“, meint die Behördensprecherin. Auf welche Weise, das sei aber noch zu prüfen. Ebenfalls noch zu forschen gelte es nach der Rechtsgrundlage für die Verpflichtung von Besucherinnen und Besuchern, einen Ausweis zu hinterlegen. Doch in absehbarer Zeit werde es eine Weisung geben, die zumindest Ausweise von Anwälten und anderen „öffentlichen“ Personen von dieser Auflage befreit, verspricht Bäurle.

Dem Landesbetrieb Pflegen & Wohnen – Träger der Unterkunft – will Töpfer es überlassen, die beiden aggressiven Wachmänner ausfindig zu machen. Weit wichtiger sei es, Bedingungen innerhalb der Verwaltung zu sichern, die eine menschenwürdige Behandlung der Flüchtlinge und ihrer Besucher allgemein gewährleisteten.

Stefanie Winter