Hildegard-Klinik schließt

■ Zwei Krankenhäuser sollen zu Pflegeheimen umgewandelt werden

Die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft haben sich nach einem Verhandlungsmarathon auf Einsparungen bei den Krankenhäusern geeinigt. 300 Millionen Mark müssen die 98 Kliniken der Stadt 1997 einsparen. Zwei der sechs Krankenhausstandorte, denen die Kassen Ende März den Versorgungsauftrag gekündigt hatten, sollen in Pflegeheime umgewandelt werden, andernfalls werden sie geschlossen.

Dies gilt für den Standort Hohenzollernstraße des Theodor- Wenzel-Krankenhauses in Zehlendorf. Die DRK-Klinik Mariendorf hat der Umwandlung bereits „zähneknirschend“ zugestimmt. Das Hildegard-Krankenhaus in Charlottenburg wird geschlossen. Die Gesundheitsverwaltung hatte der Klinik Ende März noch vor den Kassen den Versorgungsauftrag gekündigt.

Die gekündigten Kliniken Hubertus-Krankenhaus in Zehlendorf, das DRK-Krankenhaus Drontheimerstraße in Wedding und das Malteser-Krankenhaus in Charlottenburg bleiben erhalten. Allerdings sollen hier durch veränderte Leistungsangebote ebenfalls Einsparungen erzielt werden, erklärte Andreas Kniesche, der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände. Einzelheiten sollen demnächst in Gesprächen mit den Klinikleitungen geklärt werden. Die Kündigungen sollen nicht zurückgenommen werden, erklärte Kniesche. Er bezeichnete die Vereinbarung, die in der Nacht vom Dienstag erreicht wurde, als „großen Erfolg“. Sie sei erst durch den Druck der zuvor erfolgten Kündigungen zustande gekommen. Mit einer Unterzeichnung rechne er noch in dieser Woche.

Gesundheitssenatorin Beate Hübner (CDU) begrüßte die Vereinbarung. Ihre Verwaltung trägt danach die vereinbarte Zielgröße von 26.500 Krankenhausbetten im Jahre 1999 mit. Außerdem sollen nicht mehr 2.400, sondern nur noch 1.580 Geriatriebetten eingerichtet werden. Senatorin Hübner erwartet, daß der größte Teil der Einsparungen durch eine Verkürzung der Liegezeiten erreicht werden kann.

Ob die in der Vereinbarung ins Auge gefaßte Fallpauschale für Geriatriepatienten realisiert werden kann, ist offen. Danach sollen Krankenhäuser für alte Patienten eine Pauschale von rund 9.100 Mark abrechnen können. Die Fallpauschale würde für eine Liegedauer von 26 Tagen mit 10 Tagen Karenzzeit gelten. Falls ein Patient danach noch nicht entlassen werden kann, wird wieder nach dem Tagespflegesatz abgerechnet. Da es eine solche Fallpauschale bislang nicht gibt, müßten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherer zustimmen. Dorothee Winden