■ Mit cleveren Postkunden auf du und du
: Im Auslandskuvert

Frankfurt (taz) – Die Deutsche Post AG hat gestern vor dem Landgericht in Frankfurt am Main einen wichtigen Prozeß verloren. Die gelbe Post hatte versucht, der Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH (GZS) zu verbieten, ihre Briefsendungen im Ausland aufzugeben, weil dies billiger ist. Die GZS, die unter anderem die Eurocard vertreibt, schickt ihre Rechnungen in Dänemark los. Doch die Post wollte nicht nur ein Verbot erreichen: Weil die GZS über den Umweg Dänemark die höheren Tarife der Deutschen Post AG „illegal“ umgangen habe, sollte die GZS 652.000 Mark Gebühren an die Post AG nachzahlen.

Berufen hatte sich die Post AG in ihrer Klageschrift, auch gegen die in Frankfurt ansässige Firma Citicorp, auf Artikel 25 des Weltpostvertrages. In dem ist geregelt, daß kein Mitgliedsstaat – in diesem Fall Deutschland – Briefsendungen befördern muß, die auf seinem Gebiet ansässige Absender im Ausland einliefern, um die dort geltenden niedrigeren Gebühren zu nutzen. Befördert ein Postunternehmen – in diesem Fall die Deutsche Post AG – solche Sendungen (Remailing) trotzdem weiter, ist es berechtigt, die Sendungen mit den Inlandsgebühren zu belegen.

Doch GZS und Citicorp brachten ihre Post nicht schon versandfertig nach Dänemark, sondern verschickten nur „Datenmengen“ (GZS). Gedruckt, gefalzt und kuvertiert wurden die Sendungen dann in Dänemark. Dieses physische Aufbereiten von Daten im Ausland, entschieden die Richter am Landgericht, stelle einen „Vorgang mit eigener Wertschöpfung“ dar. Und der werde vom Weltpostvertrag nicht abgedeckt. Ein Verstoß gegen diesen Vertrag sei nur dann zu konstatieren, wenn versandfertige Postsendungen lediglich zum Zwecke der Gebühreneinsparung ins Ausland verbracht und von dort aus versendet würden. Das Gericht, freute sich die GZS, habe damit deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Weltpostvertrag nicht dazu genutzt werden könne, die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union einzuschränken.

Gefreut hat sich auch der Vorsitzende des Verbandes der Postbenutzer, Wilhelm Hübner. Das inzwischen von vielen Firmen praktizierte Remailing sei schließlich der Beweis dafür, daß die Post AG „entschieden zu teuer“ sei. Niedrigere Tarife seien deshalb auch ein „Beitrag zur Sicherung des Standortes Deutschland“. In Köln, sagt Hübner, habe die Post zwei weitere Klagen gegen Remailer eingereicht. Eine davon richte sich gegen das Unternehmen TNT, eine Firma, an der die Post AG selbst beteiligt ist. Klaus-Peter Klingelschmitt