Ohrfeige zum 8. Mai

Bonn (taz) – Ausgerechnet am 51. Jahrestag des Kriegsendes hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages wieder nicht auf eine Rehabilitierung der Deserteure der Wehrmacht einigen können. Über die Vertagung des Problems freuten sich gestern paradoxerweise die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, die gemeinsam mit der Bundesvereinigung Opfer der Militärjustiz für moralische Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung der Opfer der NS-Militärjustiz kämpfen. Abgewendet wurde in der Sitzung der Versuch des SPD-Abgeordneten Volker Kröning, sich mit der Union auf eine Formulierung zu einigen, die laut Ludwig Baumann von der Opfervereinigung „eine Verhöhnung unserer vielen Toten und der wenigen noch Lebenden“ bedeutet hätte. Nach dem Konsenspapier wären die Urteile der NS-Militärjustiz wegen Kriegsdienstverweigerung, Desertion/Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung zu Unrecht erklärt worden. Ausnahmen sollten aber gelten, „wenn bei Anlegung dieser Maßstäbe die der Verurteilung zugrunde liegende Handlung auch heute Unrecht wäre“. Damit aber wäre unklar geblieben, wer tatsächlich rehabilitiert werden soll. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck wies darauf hin, daß auch heute Fahnenflucht ein Straftatbestand sei und die Erklärung von Verteidigern der NS-Militärjustiz in ihrem Sinne hätte ausgelegt werden können. Er hofft auf einen neuen Konsens. mon