Kein Geld für Raketenopfer

■ Klage gegen Werder wegen Signalraketen-Unfall abgewiesen

Der SV Werder Bremen muß seinen Fußballfans nicht garantieren, das Stadion nach dem Spiel wieder unverletzt verlassen zu können. In diesem Sinne hat am Donnerstag die vierte Zivilkammer des Bremer Landgerichts entschieden. Sie wies damit die Klage eines Werder-Anhängers ab, der beim Europacup-Heimspiel am 15. April 1992 gegen den FC Brügge von einer Signalrakete getroffen und schwer verletzt worden war. Daraufhin hatte der heute 42jährige den belgischen Fan, der die Rakete abgefeuert hatte, und den SV Werder auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.

Das Gericht bescheinigte dem Verein, „daß Einlaßkontrollen auf gefährliche Gegenstände in ausreichendem Maße durchgeführt wurden“. Bei Sportveranstaltungen bestehe immer „die Gefahr gewaltsamer, hysterischer und panikartiger Massenreaktionen“. Daher müsse der Verein zwar Vorsorge treffen, indem er genug Ordner zur Verfügung stelle und Kontrollen durchführe. „Eine absolute Sicherheit, daß keine Rakete oder ähnliches ins Stadion gelangt, wäre nur gewährleistet, wenn sich jeder Zuschauer bis auf die Unterwäsche entkleidet. Dies kann nicht verlangt werden“, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung. Will sagen: Wer sich in ein Stadion begibt, muß wissen was er tut. dpa