Nichtraucherschutz light

■ Bündnisgrüne legen entschärften Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz vor. Bei einem Verstoß gegen das Qualmverbot in Schutzzonen droht ein Bußgeld

Die Bündnisgrünen wollen erneut ein Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg bringen. In öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Gerichten, Theatern und Kinos sowie am Arbeitsplatz sollen künftig Nichtraucherzonen eingerichtet werden. Auch Speisegaststätten mit mehr als 50 Sitzplätzen sollen solche Frischluftgebiete schaffen. „Die klassische Berliner Eckkneipe ist aber von der Regelung ausgenommen“, erklärte der bündnisgrüne Gesundheitsexperte Bernd Köppl. Die Regelung richte sich nicht gegen die Raucher, sondern solle die Nichtraucher vor dem gesundheitsschädigenden Qualm schützen, betonte er.

Für die Einrichtung der Nichtraucherzone sind die Hausherren zuständig. Versäumen sie dies, droht ihnen ein Bußgeld von 500 bis 5.000 Mark. Wer in einer Nichtraucherzone trotzdem zum Glimmstengel greift, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muß mit einer Geldbuße von hundert Mark rechnen. In der Praxis dürfte diese Sanktion allerdings wenig genutzt werden: Wer macht sich schon die Mühe, einen ertappten Raucher beim Pförtner zu verpetzen. Doch die Position des Nichtrauchers, der einen Qualmer auf das Verbot hinweist, wird durch das Gesetz gestärkt. Das erste Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes soll ohnehin als Umgewöhnungsphase gelten, in der noch keine Bußgelder verhängt werden.

In seinem ersten Entwurf vom Frühjahr 1995 hatte Köppl noch ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen sowie die Einrichtung von Raucherecken gefordert. Für Kontroversen hatte auch sein Vorschlag gesorgt, für Eltern ein Rauchverbot zu verhängen, wenn bei ihren Kindern Schäden durch Passivrauchen festgestellt werden. In dem nun vorgelegten, deutlich entschärften Entwurf fällt der Kinderschutzparagraph milder aus. Eltern sollen lediglich schriftlich oder mündlich über die Gefahren aufgeklärt werden. Wolfgang Schwarz von der Landesstelle Berlin gegen die Suchtgefahren e.V. begrüßte den erneuten Vorstoß der Grünen. Er hätte sich aber ein Festhalten an einem Rauchverbot und der Raucherzonen gewünscht.

Der erste Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes hatte in der vergangenen Legislaturperiode im Ausschuß für Jugend und Familie eine klare Mehrheit erhalten, war aber im Abgeordnetenhaus nicht mehr zur Abstimmung gekommen. Käme der Entwurf im zweiten Anlauf durch, wäre dies bundesweit das erste Nichtraucherschutzgesetz. Dorothee Winden