Bezahlte Heilung

Nürnberg (dpa) – Liebe hilft heilen. Mit dieser Begründung verurteilte das Oberlandesgericht Nürnberg jetzt einen Autofahrer, die Kosten von 1.647 Mark für die Besuche naher Angehöriger am Krankenbett seines Unfallopfers zu zahlen. Die Richter erkannten ausdrücklich die Besuche der Lebensgefährtin des Schwerverletzten als heilungsfördend an. Sie habe ihrem Freund deutlich gemacht, daß sie weiter zu ihm stehe – und somit den Heilungsverlauf günstig beeinflußt (AZ: 11 U 267/95). Im vorliegenden Fall hatte der Autofahrer den Radfahrer lebensgefährlich verletzt. Während des 18monatigen Klinikaufenthalts und der langen Bewußtlosigkeit des Opfers verbrachten Mutter und Freundin auch auf Anraten der Ärzte lange Stunden am Krankenbett. Die Richter erklärten, grundsätzlich sei anerkannt, daß Besuche vertrauter Menschen den Klinikaufenthalt erträglicher machen können.