Bereitschaftsrichter in der Kritik

■ Kripo wollte Abschiebehaft gegen Rumänen erwirken

Ein Bereitschaftsrichter des Abschiebegewahrsams Grünau ist unter heftigen Beschuß von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten. Der Richter war am vergangenen Sonntag nach Beendigung seines Dienstes nach Hause gegangenen, obwohl er telefonisch benachrichtigt worden war, daß die Polizei noch einen rumänischen Häftling bringen wollte.

Nach Angaben der Polizei handelte sich bei dem Häftling um ein mutmaßliches Mitglied einer 15köpfigen rumänischen Einbrecherbande, die in der Nacht zuvor festgenommen worden war. Dies vermochten die Beamten dem Festgenommenen jedoch nicht in der gebotenen Frist nachzuweisen und wollten deshalb ersatzweise einen Haftbefehl wegen illegalen Aufenthaltes erwirken. Laut Gesetz darf niemand länger als 48 Stunden ohne richterliche Entscheidung festgehalten werden. Der Abschiebehaftbefehl sollte der Kripo ermöglichen, in aller Ruhe Beweise gegen den Mann zu sammeln. Doch der Richter spielte nicht mit. Er wartete nach dem Anruf eine Stunde und 45 Minuten auf die Beamten und den Häftling und überzog seinen um 15 Uhr beginnenden Feierabend sogar noch um 15 Minuten. Die 5 Minuten später eintreffenden Beamten stießen auf verschlossene Türen und mußten den Rumänen freilassen.

Polizei, Staatsanwaltschaft und CDU schäumten. Der Chef des Verbandes der Berliner Staatsanwälte, Hans-Jürgen Fätkinhäuer, sprach von einem „beschämenden Vorfall“.

Selbst die SPD-Justizsenatorin kritisierte das Verhalten des Richters: Dieser hätte länger warten sollen. Um derartige Vorkommnisse künftig zu vermeiden hat Peschel-Gutzeit nach Angaben ihrer Pressesprecherin Susanne Pfefferkorn das Präsidium des Amtsgerichtes gebeten, den Bereitschaftsdienst umgehend zu erweitern. Ferner werde eine Ergänzung des entsprechenden Gesetzes vorbereitet, nach der die mit Haftsachen befaßten Gerichte verpflichtet würden, einen längeren Bereitschaftsdienst vorzuhalten.

Pfefferkorn betonte jedoch, daß die Polizei es zeitlich sehr wohl hätte schaffen können, den Häftling frühzeitig nach Grünau zu bringen. Außerdem gehe es bei der Anordnung von Abschiebegewahrsam nicht um eine Strafverfolgung von Schwerstkriminalität, erklärte Pfefferkorn. Sie wies daraufhin, daß die Kripo zunächst versucht hatte, gegen den Rumänen einen Haftbefehl beim Strafgericht zu erreichen, der jedoch abgelehnt worden war.

Bereits vor mehreren Wochen mußten in Berlin mehrere Ausländer, die in Abschiebehaft genommen werden sollten, freigelassen werden, weil kein Richter in Bereitschaft war. taz/dpa