Verwaltungsgericht: Bauwagen raus

■ Innenressort ist Vier-Wochen-Frist für Abzug zu lang

Bremen wird doch bauwagenfreie Zone: Das Verwaltungsgericht hat nun eine Verfügung des Stadtamtes bestätigt, wonach das Aufstellen von Wohnbauwagen auf öffentlichen Flächen generell im ganzen Stadtgebiet verboten ist. Für den Abzug aus Bremen hat das Gericht den Bauwagen-Bewohnern, die seit Monaten auf der Suche nach einem Standplatz durch die Stadt ziehen, eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Ihren jetzigen Platz an der Beneckendorfallee in Hemelingen müssen sie aber sofort verlassen. Die Innenbehörde überlegt nun, ob sie gegen die „großzügig bemessene Frist“ Beschwerde einlegen soll.

Es sei schwer nachvollziehbar, daß den ehemaligen Bewohnern des Weidedamms „erneut eine Schonfrist eingeräumt werden soll“, sagte Staatsrat Hans-Georg von Bock und Polach. Seit Herbst 1995 wüßten sie, daß Bremen nicht über Flächen verfüge, die für „alternatives Wohnen freigegeben werden“ könnten. Sie hätten sich andernorts nach Plätzen umsehen müssen. Eine Fortsetzung der Bremen-Tournee der Bauwagen werde es nicht geben. Die Bauwagen-Leute selbst hatten auf ein anderes Urteil gehofft, nachdem ihr Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die sofortige Vollstreckung der Stadtamts-Order positiv beschieden worden war. jof