: Gerichtsstreit
■ Waste Watchers contra BUND
Die Umweltorganisation Waste Watchers Deutschland muß ihre Aussage widerrufen, Erhard Schulz, der BUND Geschäftsführer des Landes Baden-Württemberg, sei korrupt. Nach der Zeugenvernahme hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg den Waste-Watchers-Geschäftsführer Manfred Geisler-Hansson am 3. April als Gesamtschuldner verurteilt.
Darüber hinaus muß Waste Watchers an Erhard Schulz ein Schmerzensgeld von 10.000 Mark entrichten, sowie die Anwalts-, Gerichts- und Abmahnkosten für den BUND und dessen Landesgeschäftsführer tragen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der BUND kommentierte das Ergebnis der Verhandlung befriedigt: „Die hemdsärmeligen Methoden der Waste Watchers, die auch vor persönlichen Verleumdungen in der Vergangenheit nicht zurückschreckten, erhielten damit vom Gericht eine deutliche Abfuhr.
Die Waste Watchers werden vom BUND als „Pseudo-Umweltverband“ bezeichnet. Kritikpunkte sind die Befürwortung der Abfallverbrennung, des Frachtflugverkehrs, der Atomenergie und des Transrapid sowie die Ablehnung von Glasflaschen-Recycling: „Sie versuchten vergeblich, sich als Umwelt-Tarnorganisation der Industrie nach amerikanischem Muster zu etablieren.“ lk
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