Kein höheres Kindergeld ab 1997

■ Bonns Ministerriege billigt den Entwurf zum Jahressteuergesetz 1997. Die Vermögenssteuer wird gestrichen, der Solidaritätszuschlag gesenkt. Öko-Staffelung bei Kfz-Steuer soll Schadstoffausstoß senken

Bonn (taz/AFP) – Die geplante Erhöhung des Kindergeldes wird um ein Jahr verschoben. Die Vermögenssteuer wird abgeschafft. Für Autos ohne Katalysator erhöht sich die KFZ-Steuer. Und in allen Privathaushalten, die ein Dienstmädchen beschäftigen, verdoppeln sich die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auf 24.000 Mark pro Jahr. All dies beschloß gestern das Kabinett, indem es den Entwurf zum Jahressteuergesetz 1997 und einen gesonderten Entwurf zur KFZ-Steuer billigte. Mit den Gesetzentwürfen setzt die Regierung Teile ihres Sparpakets, aber auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um.

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz sieht außerdem eine Reform der Erbschaftssteuer (siehe Kasten) vor. Zudem ist die schrittweise Senkung des Solidaritätszuschlages geplant. Dieser soll 1997 auf 6,5 Prozent, ab 1998 dann auf 5,5 Prozent abgesenkt werden. Die Änderungen sollen nach dem Willen von Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

Die 1995 beschlossene Erhöhung des Kindergeldes von 200 auf 220 Mark ab 1997 soll erst ab 1998 erfolgen. Gleiches gilt für die Anhebung von Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag. Waigel sagte dazu, da auch die Sozialhilfe zum 1. Juli nicht erhöht werden solle, sei dies verfassungsrechtlich vertretbar. Insgesamt, so Waigels Hoffnung, soll das Jahressteuergesetz dem Bund im kommenden Jahr Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Mark bescheren. Die Länder müssen dagegen durch den Wegfall der Vermögenssteuer mit Mindereinnahmen von mehr als acht Milliarden Mark rechnen. Mit der Abschaffung der Vermögenssteuer ab 1997 reagiert die Regierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995.

Alte Autos ohne Katalysator sollen nach dem Willen der Bundesregierung vom kommenden Jahr an mehr Kfz-Steuer kosten als moderne, schadstoffarme Wagen. Dadurch, daß zusätzlich zur Staffelung nach Hubraum auch der Schadstoffausstoß berücksichtigt wird, werden Benzin- und Dieselfahrzeuge, die die Euro-2-Norm erfüllen, billiger. Für besonders schadstoffarme Fahrzeuge (Euro- 3-Norm) entfällt die Kfz-Steuer ganz. Für die Mehrzahl der Autos ändert sich ersteinmal nichts: Alle schadstoffarmen und bedingt schadstoffarmen Wagen, für die bei Ozonalarm kein Fahrverbot gilt (20,8 Millionen PKW) behalten die Steuersätze von 13,20 (Benzin) und 37,10 (Diesel) Mark pro hundert Kubikzentimeter Hubraum und Jahr. Für die 11,4 Millionen Wagen ohne Katalysator erhöht sich die Steuer um 20 Mark pro hundert Kubikzentimeter. flo