15 Jahre für Brandstifter

■ Stuttgarter Gericht sprach Urteil wegen sieben Morden an Ausländern

Stuttgart (taz) – Nach 13 Verhandlungstagen im Stuttgarter „Brandstifterprozeß“, an denen über 100 Zeugen gehört und Sachverständige befragt wurden, fiel gestern das Urteil. Das Gericht hat „keine Zweifel“, daß der arbeitslose Joachim H. am 16. März 1994 das Feuer in dem von Ausländern bewohnten Gebäude in der Altstadt legte, bei dem sieben Menschen starben und viele verletzt wurden. Wegen Mordes und vielfachen Mordversuchs wurde Joachim H. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Als strafmildernd sah es das Gericht an, daß Joachim H. an einer Persönlichkeitsstörung leidet. In einer ganzen Serie von Brandstiftungen hatte er seit seinem 16. Lebensjahr immer wieder Feuer gelegt – zuletzt in mehreren Wohngebäuden in Eßlingen, die ebenfalls von Ausländern bewohnt waren.

Zwar hatte Joachim H. zugegeben, diese Brände, bei denen niemand verletzt worden war, gelegt zu haben. Eine Beteiligung an dem Stuttgarter Brandanschlag aber stritt er bis zuletzt ab. So war das Gericht gezwungen, ein kurz nach H.s Festnahme von der Polizei gefilmtes Video zu bewerten, auf dem er die Brandstiftung gestanden hatte. Bei seinem späteren Widerruf hatte er ausgesagt, die Beamten hätten ihn nach stundenlangem Verhör zu dem falschen Geständnis gebracht. Ungeklärt blieb vor Gericht auch, mit welchem Material H. den Brand im Hausflur des Wohnhauses gelegt haben soll.

Joachim H. hatte keinen Kontakt zu Neonaziszene, gab aber an, damals ausländerfeindlich eingestellt gewesen zu sein. Heute bedauere er, daß durch ihn Menschen hätten verletzt oder gar getötet werden können. Philipp Maußhardt