■ Berliner Telegramm
: Hausräumung in Alt-Stralau war widerrechtlich

Das Landgericht Berlin hat das Amtsgericht Mitte angewiesen, über die Räumung des besetzten Hauses Alt-Stralau 46 erneut zu verhandeln. Das Amtsgericht hatte die einstweilige Verfügung zum Wiederbezug eines Bewohners abgelehnt. Da die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) seit langem Kenntnis von dem Bezug der Wohnung durch den Besetzer hatte, sei ein polizeiliches Einschreiten nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) nicht geboten gewesen. Die Räumung sei somit offenbar verbotene Eigenmacht der WBF. Sie habe den Behauptungen des Bewohners zufolge den polizeilichen Einsatz durch unvollständige Informationen erwirkt, heißt es in dem Gerichtsbeschluß. Der geräumte Bewohner habe dargelegt, daß er länger als ein Jahr in der Wohnung gewohnt habe. taz