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Prügeln ist tabu

■ Senat stimmt einheitlichem Hamburgischen Schulgesetz zu

Aktualisierungsbedarf, bil-dungspolitische und pädagogische Entwicklungen, die Förderung einer stärkeren Eigenständigkeit der Schulen und die Stärkung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule nannte die Hamburger Schulsenatorin Rosemarie Raab gestern als Motive für ein neues einheitliches Hamburgisches Schulgesetz. Der Senat stimmte dem gestern zu, jetzt muß es noch die Bürgerschaft passieren. Das Gesetz soll vor allem für mehr Demokratie, Transparenz und Mitwirkungsrechte der SchülerInnen und Eltern sorgen.

Oberstes Beratungs- und Beschlußgremium ist danach die drittelparitätisch zusammengesetzte Schulkonferenz, die über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule beraten soll. Schwerpunkte und Ziele der pädagogischen Arbeit sollen in einem Schulprogramm festgeschrieben werden, das die LehrerInnenkonferenz erarbeitet. Bildungspläne sollen die bisherigen Lehrpläne, Richtlinien und allgemeinen Lernziele zusammenführen und Profile für die einzelnen Schulen festschreiben.

Das Gesetz soll die Möglichkeit ausweiten, Kinder vorzeitig einzuschulen. Neu ist unter anderem auch, daß nicht nur schwache SchülerInnen künftig gefördert werden sollen, sondern auch besonders begabte. Außerdem sollen Schulen verpflichtet werden, Kinder und Jugendliche „nichtdeutscher Muttersprache unter Achtung ihrer kulturellen Identität“ zu fördern.

Zum Thema Zeugnisse kündigte Rosemarie Raab eine wissenschaftlich begleitete Erprobung an, die klären soll, wie man qualifiziertere Leistungsrückmeldungen erreichen kann als Lernentwick-lungsberichte und Noten. Beide Methoden hätten ihre Defizite. Mit der empirischen Untersuchung solle begonnen werden, sobald die allgemeine Haushaltssperre aufgehoben wird.

Erstmals werden „körperliche Züchtigung“ und andere „entwürdigende Handlungen“ schulgesetzlich verboten. Eltern und SchülerInnen erhalten umfassende Informations- und Beratungsrechte eingeräumt, und die Möglichkeit, daß Eltern am Unterricht teilnehmen, ist jetzt gesetzlich verankert.

Patricia Faller

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