Neuausschreibung im Gartenbauamt

■ Nach dem Quoten-Urteil können sich Mann und Frau bewerben

Die zwischen Mann und Frau bis hin zum europäischen Gerichtshof umstrittene Abteilungsleiter-Stelle im Bremer Gartenbauamt wird sechs Jahre nach ihrer ersten Besetzung neu ausgeschrieben. Darauf wollen sich Frauensenatorin Tine Wischer und die Senatskommission für das Personalwesen (SKP) in den nächsten Tagen verständigen.

Zu den BewerberInnen werden wohl auch wieder Heike Glißmann und Eckard Kalanke gehören. Glißmann war 1990 unter ausdrücklichem Verweis auf die Quoten-Regelung im Bremer Frauen-Gleichstellungsgesetz ihrem Kollegen Kalanke bei der Beförderung vorgezogen worden. Der entsprechende Paragraph wurde vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg jedoch als Verstoß gegen die europäische Gleichstellungsrichtlinie bewertet. Das Kasseler Bundesarbeitsgericht hatte daraufhin von Bremen verlangt, über die Beförderung neu zu entscheiden.

Das inzwischen vorliegende 31seitige Urteil der Kasseler Arbeitsrichter hat dem Gartenbauingenieur Eckard Kalanke jedoch nur teilweise recht gegeben. Einen Anspruch auf automatische Beförderung auf den seit sechs Jahren von Heike Glißmann ausgefüllten Abteilungsleiter-Posten hat er nicht. Auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nicht.

Die Neuausschreibung der Stelle ist nun vor allem deshalb erforderlich, um die in den letzten sechs Jahren erworbene Qualifikation von Heike Glißmann für den von ihr ausgeübten Abteilungsleiter-Job in die Beurteilung einfließen lassen zu können. Würde zwischen den 1990 als gleich qualifiziert beurteilten BewerberInnen Kalanke und Glißmann ohne Ausschreibung einfach neu entschieden, müßte wohl dem Mann der Vorzug gegeben werden. Er hat nämlich mehr Berufsjahre gesammelt als seine Kollegin – ein für Frauen zumeist diskriminierendes Kriterium.

Mit der nach dem Luxemburger Urteil überfälligen Novellierung des Bremer Gleichstellungsgesetzes will sich Frauensenatorin Tine Wischer noch etwas Zeit lassen. Zuvor soll eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das Gleichstellungsgesetz in Nordrhein-Westfalen abgewartet werden. Ase