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Anklage im Lübecker Brandmord

■ Dem Libanesen Safwan E. wird in einer 100seitigen Anklageschrift schwere Brandstiftung, nicht aber Mord vorgeworfen

Lübeck (taz) – Die Anklage gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Lübeck, Safwan E., steht. Die Lübecker Staatsanwaltschaft wirft dem Libanesen vor, in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar das Asylbewerberheim in der Lübecker Neuen Hafenstraße angezündet zu haben. Angeklagt wird Safwan E. wegen besonders schwerer Brandstiftung. Justizkreise bestätigten am Wochenende, daß die mehr als 100seitige Anklageschrift dem Landgericht vorliege. Dem Tatverdächtigen soll sie noch nicht zugestellt worden sein. Safwan E. bestreitet nach wie vor, den Brand gelegt zu haben.

Der Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft, Klaus-Dieter Schultz, erklärte hingegen lediglich, die Ermittlungen stünden kurz vor dem Abschluß. Die Anklageerhebung wollte er weder bestätigen noch dementieren. Auch zum Inhalt der Anklage wollte Schultz sich nicht äußern. Er sagte lediglich, „wir werden den Ermittlungsergebnissen Rechnung tragen“. Übereinstimmend berichten dagegen Spiegel und Focus, daß der noch im Haftbefehl erhobene Vorwurf des zehnfachen Mordes in der Anklage fallengelassen worden sei.

Mehrfach hatte die Staatsanwaltschaft während der Ermittlungen erklärt, die Suche nach dem Motiv sei schwierig. Im Haftbefehl war von Streitereien im Haus, in dem Safwan E. mit seiner Familie wohnte, ausgegangen worden. Nach Angaben des Spiegel kann die Anklage kein konkretes Motiv für den Brandanschlag nennen. Wie aus Justizkreisen verlautete, geht die Staatsanwaltschaft inzwischen davon aus, daß Safwan E. mit dem Brand nicht bewußt Menschen töten wollte. Zugunsten des Beschuldigten soll außerdem berücksichtigt werden, daß Safwan E. zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war und damit unter das Jugendstrafrecht fällt.

Hauptbelastungszeuge der Anklage ist nach wie vor ein 25jähriger Rettungssanitäter. Ihm gegenüber soll Safwan E. in der Brandnacht die Tat bestätigt und dabei Täterwissen preisgegeben haben, das später in Gutachten von Brandsachverständigen bestätigt worden sei.

Bei dem Brand in der Nacht zum 18. Januar waren zehn Menschen ums Leben gekommen und mehr als 30 verletzt worden. Noch am Tattag waren vier Männer vorläufig festgenommen worden, die der rechtsradikalen Szene zugeordnet werden. Einen Tag später waren sie jedoch freigelassen worden, da sie ein Alibi hatten. Am 20. Januar war Haftbefehl gegen Safwan E. wegen zehnfachen Mordversuches erlassen worden. Kersten Kampe Tagesthema Seite 3

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